Abrechnungs- und Schuldenprozesse einiger Stromverbraucher in der Zitterregion wurden verschoben

Durch die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) wurden die Prozesse der Zählerablesung, Rechnungsstellung und -eintreibung sowie uneinbringlicher Forderungen einiger Verbraucher in den gesamten Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Gaziantep verschoben.

Entscheidungen der EMRA-Delegation zu diesem Thema wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend aktive oder nutzbare Stromverbraucher in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, die von den Erschütterungen vom 6. Februar 2023 betroffen waren, Stromverbraucher im industriellen Abonnentencluster, die mit Mittelspannung verbunden sind, innerhalb im Anwendungsbereich des Artikels 32 der Strommarkt-Verbraucherdienstleistungsverordnung mit dem Titel „Zählerstand und Ablesemeldung“, Stromverbraucher im Cluster „öffentliche und private Dienstleistungsbranche und andere Teilnehmer“, Teilnehmer mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit und Stromverbraucher ohne Allgemeinbeleuchtung Abonnenten wurde beschlossen, die Zählerauslesevorgänge bis einschließlich 31. Mai 2023 zu verschieben.

Zahlbar ab Juni

Im Rahmen der 33. Ausgabe derselben Verordnung mit dem Titel „Rechnungsstellung Original und Zeitraum“ werden die Rechnungsstellungs- und Inkassovorgänge ebenfalls auf den 31. Mai verschoben und der Rechnungsgrundbetrag für den gesamten Stromverbrauch in diesem Zeitraum in 6 Monaten in gleichen Raten ohne Verzögerungserhöhung ab Rechnungsübernahme im Juni 2023 beschlossen.

Im Rahmen der Verordnung wurden die zweiten Meldeverfahren, Stromausfallverfahren, Abschlagsverfahren und Bescheide von der Garantiegebühr, die Beendigung des Einzelhandelskaufvertrages und die Aussetzung der Bescheide, Gerichtsverfahren und Bescheide bis zum 20 und einschließlich 31. Mai, und dass der Strom der Orte, an denen der Strom im Rahmen dieses Elements abgeschaltet wurde, auf Wunsch der Verbraucher unentgeltlich angeschlossen wird.

Andererseits sind nach einem weiteren Ratsbeschluss der EMRA im Amtsblatt die Versorgungsunternehmen zuständig für die Orte, an denen aufgrund der am 6. Februar 2023 aufgetretenen Erdbeben der Notstand verhängt oder zu Katastrophengebieten erklärt wurde, die Qualitätsverordnung über die Verteilungs- und Einzelhandelstätigkeiten im Strommarkt.Die unter Punkt 39 genannte Mission Procurement Company ist bis einschließlich diesem von den Freistellungsverpflichtungen hinsichtlich der Fristen und Leistungen der Gewerblichen Qualitätstabelle (Tabelle-10) befreit Datum bis 31. Mai 2023.

(AA)

T24

ArtikelEntscheidungErklärungStromTransaktionen
Comments (0)
Add Comment