Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird das Wort „Türkische Lira-Einlagen oder Beteiligungskonten von der Bank mit einer Laufzeit von 3 Monaten, 6 Monaten oder 1 Jahr für inländische natürliche Personen und juristische Personen mit Wohnsitz im Land eröffnet“.
In der neuen Ausgabe wurden nur die Begriffe „Die Konditionen der von der Bank zu eröffnenden türkischen Lira-Einlagen- oder Beteiligungskonten werden auf der Grundlage der von der Zentralbank zu veröffentlichenden Methoden und Grundsätze festgelegt“ verwendet.
Staatsangehörigkeit