Im ersten Quartal 2024 wurden über 5 Millionen 182 Tausend Verkehrsstrafen von der Polizei verhängt, was einem Anstieg von 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im März stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat fast auf das Vierfache und erreichte 2 Millionen Einheiten. Laut Angaben der Generaldirektion für Verkehrssicherheit stieg die Gesamtzahl der im ersten Quartal 2024 verhängten Verkehrsstrafen im Vergleich zum Vorjahr um 78 Prozent auf 5 Millionen 182 Tausend. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug diese Zahl 2 Millionen 910 Tausend 721. Die Anzahl der im März 2024 verhängten Verkehrsstrafen stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 267 Prozent und erreichte 1 Million 986 Tausend 742. Im März des Vorjahres betrug diese Zahl 541 Tausend 359. Die Anzahl der Verkehrsstrafen, die im März aufgrund von Kfz-Kennzeichen verhängt wurden, erreichte in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 4 Millionen 273 Tausend 587, was einem Anstieg von 77 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verkehrsstrafen gegen Autofahrer um 81 Prozent auf 901.000 84. Im März vervierfachte sich die Anzahl der Verkehrsstrafen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Anzahl der Verkehrsstrafen, die im März aufgrund von Kfz-Kennzeichen verhängt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 283 Prozent und erreichte 1 Million 642 Tausend 469. Die Anzahl der Verkehrsstrafen gegen Autofahrer stieg im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 205 Prozent und erreichte 341.000 5. Die Anzahl der vom Verkehr ausgeschlossenen Fahrzeuge betrug in den ersten drei Monaten des vergangenen Jahres 209.000.955, stieg in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 83 Prozent und erreichte 383.793. Details zur finanziellen Höhe der Verkehrsstrafen waren nicht in den Polizeidaten enthalten. Die Anzahl der Verstöße gegen Kfz-Kennzeichen betrug im Jahr 2021 15,4 Millionen, in den Jahren 2022 und 2023 waren es 18,2 Millionen. Ein rasanter Anstieg wurde auch im Gendarmeriebereich verzeichnet, wie aus den Nachrichten in Sözcü hervorgeht. Die Anzahl der Verkehrsstrafen, die in den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 bei 177.885 lag, stieg in den ersten beiden Monaten dieses Jahres um 74 Prozent auf 310.280. Der Gesamtbetrag der Verkehrsstrafen betrug in den ersten beiden Monaten des vergangenen Jahres 322,9 Millionen TL und stieg im gleichen Zeitraum dieses Jahres um 169 Prozent auf 868,3 Millionen TL. Der finanzielle Betrag der von der Gendarmerie verhängten Verkehrsstrafen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 117 Prozent und erreichte im Jahr 2023 2 Milliarden 323 Millionen TL. Die Verkehrsstrafen stiegen um 58,46 Prozent ab dem 1. Januar 2024. Die Bußgelder sind wie folgt festgelegt: Nicht angeschnallt: 690 TL, Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: 1.506 TL, Nichtgewähren der Vorfahrt für Fußgänger: 690 TL, Laute Musik im Fahrzeug: 690 TL, Alkohol am Steuer: 6.439 TL, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 10-30 Prozent: 1.506 TL, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 30-50 Prozent: 3.135 TL, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50 Prozent: 6.439 TL, Überfahren einer roten Ampel: 1.506 TL, Fahren ohne Führerschein: 12.977 TL.