6 Monate und 6.000 Kilometer Bedingung für den Verkauf von Gebrauchtwagen vom Handelsministerium

Das Handelsministerium hat eine Erklärung zur Einführung einer 6-Monats- und 6.000-Kilometer-Regelung nach dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen abgegeben. In der Erklärung des Ministeriums hieß es, dass die Verordnung bis zum 1. Juli 2023 gelte, und es wurde angekündigt, dass die Kontrollen zur Aufdeckung von Aktivitäten, die gegen die Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen verstoßen, verstärkt werden.

Gesondert in der Erklärung “ Mit der Verordnung werden lediglich die Vermarktung und der Verkauf von Autos und Geländewagen eingeschränkt. LKW, Bus, Pickup usw. Fahrzeugtypen fallen nicht unter diese Beschränkung.‚ waren enthalten.

„6 Monate und 6.000 Kilometer Grenze“ beim Verkauf von Gebrauchtwagen im Amtsblatt

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

Ab dem Datum der Erstzulassung ist der Verkauf von Pkw und Landfahrzeugen, die sechs Monate und sechstausend Kilometer nicht überschreiten, im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten untersagt. Die Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Landfahrzeugen, die von Autogalerien, autorisierten Händlern und Autovermietungen und Personen, die gebrauchte Autos und Landfahrzeuge im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, bis zum 1. Juli 2023 erstmals zugelassen wurden, es sei denn, sechs Monate und sechstausend Kilometer Pass ab dem ersten Registrierungsdatum. wird nicht durchgeführt. Die Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung endet am 1. Juli 2023. Bis zum 15.09.2022 können Pkw und Geländewagen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf den Händler von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen zugelassen wurden, uneingeschränkt vermarktet und verkauft werden.

Der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Endverbraucher wird von dieser Regelung ausgenommen. Da aber auch der Verkauf von mehr als drei Pkw und Geländefahrzeugen, die von bestimmten Verbrauchern in einem Kalenderjahr getätigt werden, als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, kann der Verkauf dieser Fahrzeuge von den Sechsmonats- und Sechstausenderumsätzen erfasst werden -Kilometerbeschränkung ab Erstzulassungsdatum. Mit der Verordnung werden lediglich die Vermarktung und der Verkauf von Autos und Geländewagen eingeschränkt. LKW, Bus, Pickup usw. Fahrzeugtypen fallen nicht unter diese Beschränkung. Neben dem Kauf von Fahrzeugen durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen wird auch die Vermarktung oder der Verkauf von auf einen beliebigen Dritten zugelassenen Fahrzeugen durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen betrachtet den Umfang dieser Beschränkung. So werden beispielsweise auch Anzeigen von Personen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, der Kontrolle unterliegen, da sie im Rahmen von Marketingaktivitäten betrachtet werden.

„Kontrollen werden verstärkt“

Die Feldkontrollen werden durch die von unserem Ministerium durchgeführten Kontrollen der Verkaufsunterlagen verstärkt, um Aktivitäten gegen Marketing- und Verkaufsbeschränkungen aufzudecken. Darüber hinaus werden Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger umgehend in den Prozess aufgenommen. Da die Verordnung darauf abzielt, derzeit in der Branche zu beobachtende übermäßige und unfaire Preiserhöhungen zu verhindern, bleibt dieser Verordnungsbeschluss unbefristet bis zum 1. Juli 2023 in Kraft. Unser Ministerium kann die Umsetzung dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und der öffentlichen Erwartungen auf bis zu sechs Monate verlängern.

T24

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