Die im nächsten Jahr zu erhebenden Prüf- und Stempelgebühren für Mess- und Messgeräte wurden neu geregelt.
Die vom Ministerium für Industrie und Technologie ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Prüf- und Stempelpreisverordnung für Mess- und Messinstrumente wurde im Amtsblatt veröffentlicht, um am 1. Januar 2023 in Kraft zu treten.
Mit der Verordnung wurden die im Jahr 2023 zu erhebenden Prüf- und Stempelkosten für die Mess- und Messgeräte festgelegt, für die Erst-, Wiederholungs- und Bestandsprüfungen durchgeführt wurden.
Dementsprechend betragen die Prüf- und Stempelkosten 3-5 Lira pro Meter für Längenmaße, 4-144 Lire für Volumenskalen, 7-271 Lire pro Kilogramm für Massenmaße.
Für jeden Schimmel auf Flaschen wurden die Inspektions- und Stempelkosten auf 2.000 142 Lire festgesetzt.
Die Prüf- und Stempelkosten für nichtselbsttätige Waagen betragen zwischen 125 Lira und 4743 Lire. Bei automatischen Waagen ändert sich dieser Preis zwischen 936 Lira und 1560 Lira.
Der fragliche Preis für selbsttätige Waagen (Achswaagen) für fahrende Straßenfahrzeuge wurde mit 2.645 Lira, für Güter- und Zisternenwagen mit 67 Lire und für Messfahrzeuge (Wagen) mit 48 Lire ermittelt.
Der Preis für Messgeräte zur Getreidekontrolle liegt zwischen 37 und 55 Lira.
Die Taxameter wurden auf 250 Lire erhöht
Die Inspektions- und Stempelkosten variieren zwischen 37 und 298 Lire für Gaszähler, zwischen 7 und 41 Lire für Wasserzähler und zwischen 21 und 161 Lire für Stromzähler.
Taxameter werden für 250 Lire und Transportzähler für 77 Lire geprüft und mit Stempeln versehen.
Die für die Abgasmessgeräte ermittelten Prüf- und Stempelkosten liegen zwischen 210,- und 560,- Lire.
Die Inspektionsgebühr für Fahrtenschreiber beträgt 311 Lira.
Für Geräte zur Erkennung von Geschwindigkeitsüberschreitungen werden 3.517 Lire für die Inspektion vor Ort und 2.000 10 Lira für die Inspektion außerhalb des Standorts berechnet.
(AA)
T24