Die Hakkari University wird 20 Fakultätsmitglieder für die relevanten Themen des Hochschulgesetzes Nr. 2547 einstellen.
Die Kandidaten müssen die im 48. Element des Gesetzes Nr. 657 festgelegten Bedingungen erfüllen, die im 23., 24. und 26. Punkt des Gesetzes Nr. 2547 festgelegten Grundbedingungen erfüllen und die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Diplome muss bestätigt werden und vom Interuniversitären Rat dokumentiert.
Anträge werden innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt gestellt.
Staatsangehörigkeit