Rektorat der Universität für Gesundheitswissenschaften, Beschlüsse der Verordnung über die Bestimmung und Verwendung von Lehrbeauftragtennormsätzen in staatlichen Hochschulen für Universitätseinheiten, Hochschulgesetz Nr. 2547, Verordnung über die Beförderung und Berufung von Fakultätsmitgliedern, Fremdsprachenunterricht an Hochschulen und Verordnung über die Grundlagen des Fremdsprachenunterrichts Nr. 657 Gemäß dem 48. Element des Beamtengesetzes und den Beschlüssen der Gesundheitswissenschaftlichen Universitätsfakultäts-Beförderungs- und Berufungsrichtlinie werden 184 Fakultätsmitglieder berufen.
Kandidaten für Professoren und außerordentliche Professoren, die in den dauerhaften Status übernommen werden, sollten sich innerhalb von 15 Tagen nach dem Veröffentlichungsdatum der Ankündigung online bewerben.
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