1 Monat Laufzeit KKM-Arrangement für Unternehmen mit Fremdwährungsdarlehen

Im Rahmen der Verbindlichkeiten inländischer juristischer Personen mit Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden die Methoden und Grundlagen für die bereitzustellenden Grundlagen für die Fremdwährungsumrechnung bzw. Türkische-Lira-Einlagen- und Beteiligungsfondskonten neu festgelegt.

Die KKM-Verordnung, die an Unternehmen mit Fremdwährungsdarlehen mit einer Laufzeit von 1 Monat angeschlossen werden kann, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Unternehmen, das zu Beginn der Laufzeit die Fremdwährung wechselt, kann am Ende der Laufzeit wieder TL in Höhe der Fremdwährung kaufen.

Die Guthaben auf Fremdwährungseinlagenkonten in US-Dollar, Euro und Britischen Pfund sowie Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung von inländischen juristischen Personen mit Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs in Türkische Lira umgerechnet, sofern der Kontoinhaber fordert es auf.

Die so von der Bank erhaltene Fremdwährung wird von der Zentralbank zum jeweiligen Fälligkeitskurs gekauft und die türkische Lira an die entsprechende Bank überwiesen.

Für juristische Personen mit Wohnsitz in der Türkei wird von der Bank ein türkisches Lira-Einlagen- oder Partizipationskonto mit von der Zentralbank festzulegenden Laufzeiten von mindestens 1 Monat eröffnet.

T24

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