Bei der Volleyball-Weltmeisterschaft der Frauen treffen die Sultans of the Net in ihrem zweiten Spiel auf Südkorea. Eine nationale Frauen-Volleyballgruppe möchte, dass Thailand seine Niederlage vergisst und seinen ersten Sieg erringt. Das Spiel begann um 15:00 Uhr.
EBRARS 24. AUSGABE IST NICHT GENUG
Die Sultans of the Net, die bei der Volleyball-Weltmeisterschaft der Frauen in Gruppe B kämpften, verließen den Park mit einer überraschenden Niederlage gegen Thailand. Die 24 Punkte von Ebrar Karakurt reichten nicht für unsere A-Volleyball-Nationalmannschaft der Frauen, die trotz zweimaligem Satzvorsprung mit 2:3 aus dem Feld unterlag.
TÜRKEI – SÜDKOREA: 0:0 (ERSTER SATZ GESPIELT)
Truthahn:0
Südkorea:0
WIR SIND IN DER WELTRANGLISTE ZURÜCKGEGANGEN
Eine nationale Frauen-Volleyballgruppe verlor im ersten Spiel der Volleyball-Weltmeisterschaft, Gruppe B, mit 2:3 gegen Thailand. Diese Niederlage der Sultane war uns gegenüber sowohl in der Cluster-Berechnung als auch in der Weltrangliste verwirrend. Durch die Niederlage gegen Thailand, das in der Rangliste unter uns liegt, fiel die Nationalmannschaft von 310 Punkten auf 298 Punkte zurück. Der Unterschied zwischen uns und Serbien auf Platz 5 betrug 27.
ERSTE 4 WENDEN
Teams, die ihre Cluster auf den ersten vier Plätzen der Weltmeisterschaft abschließen, rücken in die zweite Stufe vor. Die Spiele der zweiten Phase werden vom 4. bis 9. Oktober mit der Teilnahme von 16 Mannschaften gespielt, das Viertelfinale wird am 11. Oktober mit der Teilnahme von 8 Mannschaften gespielt und das Halbfinale wird am 13. Oktober gespielt. Die Veranstaltung endet mit den Spielen um den dritten Platz und den Finalspielen am 15. Oktober.
VOLLEYBALL-WELTMEISTERSCHAFT DER FRAUEN SET B SPIELPLAN
Mittwoch, 28. September – 18.30 Uhr: Türkei-Dominikanische Republik
Donnerstag, 29. September – 18.30 Uhr: Türkei-Kroatien
Samstag, 1. Oktober – 21.30 Uhr: Türkei-Polen
HIER IST DAS PERSONAL
Im 14-köpfigen Team der Nationalmannschaft unter der Leitung von Cheftrainer Giovanni Guidetti Acar befindet.
Staatsangehörigkeit