Das von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft eröffnete Untersuchungsdokument bezüglich des Vorwurfs, FIFA-Leader Gianni Infantino sei mit einem Privatflugzeug gereist, dessen Kosten von der FIFA übernommen wurden, wurde abgeschlossen.
Unter Hinweis darauf, dass die Untersuchungskommission des unabhängigen FIFA-Ethikrates am 19. August 2020 zu dem Schluss kam, dass Infantino schuldlos war, wurde die Entscheidung der Schweizer Generalstaatsanwaltschaft, keine Strafverfolgung einzuleiten, in der Erklärung der FIFA begrüßt.
Es wurde mitgeteilt, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Untersuchung vom Schweizer Staat getragen werden und Infantino keine Entschädigung verlangen wird.
Der Schweizer Exekutive Infantino wurde vorgeworfen, 2017 mit einem von der FIFA finanzierten Privatflugzeug von Suriname nach Genf geflogen zu sein. (AA)
T24