Beşiktaş, unter der Leitung von Fernando Santos, kündigte an, dass sein Team 500.000 Euro als Vertragsauflösungsgebühr erhalten würde. In der offiziellen Erklärung hieß es: „Die Vertragsauflösungsgebühr in Höhe von 500.000 EURO, die gemäß dem Vertrag an Fernando Santos zu zahlen ist, wird netto ausgezahlt, davon 150.000 EURO an ihn persönlich und 350.000 EURO an das technische Team, wie von ihm gewünscht.“ Die Zahlungen erfolgen in 5 gleichen Raten ab Ende Mai 2024. Die Formulierungen wurden übernommen.
Beşiktaş veröffentlichte eine Erklärung bezüglich der Details der Vertragsauflösung von Fernando Santos. In der Mitteilung des schwarz-weißen Teams hieß es, dass 500.000 Euro als Vertragsauflösungsgebühr an Fernando Santos und sein Team gezahlt werden würden. Es wurde angegeben, dass 150.000 Euro dieses Betrags an Santos und der restliche Teil an das Team gezahlt werden soll.
Die offizielle Stellungnahme von Beşiktaş lautete wie folgt: „Wir haben den Vertrag mit unserem technischen Direktor, Herrn Fernando Santos, aufgelöst. Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine zukünftigen Projekte.“
In Übereinstimmung mit dem transparenten Führungsansatz unseres Präsidenten Hasan Arat und unseres Vorstands möchten wir die Erklärung zur Nettolohn- und Abfindungsregelung von zwei technischen Direktoren, deren Verträge während unserer Amtszeit beendet wurden, der Öffentlichkeit vorstellen.
Für den Zeitraum vom 09.01.2024 bis 14.04.2024, in dem sie für unseren Verein tätig waren, wurde eine Nettozahlung von 865.487 EURO an Herrn Fernando Santos und sein Team geleistet.
Die vereinbarte Abfindung in Höhe von 500.000 EURO, die laut Vertrag an Fernando Santos gezahlt werden soll, wird netto ausgezahlt, wobei 150.000 EURO an ihn persönlich und 350.000 EURO an das technische Team gehen, entsprechend seinem Wunsch. Die Zahlungen erfolgen in 5 gleichen Raten ab Ende Mai 2024.
Herr Rıza Çalımbay und sein Team erhielten für den Zeitraum vom 10.11.2023 bis 18.12.2023, in dem sie für unseren Verein tätig waren, 7 Millionen 220.000 TL.
Wir möchten betonen, dass wir keine weiteren Verpflichtungen über diese hinaus haben, dass ein Musterabkommen zur Sicherung der Interessen unseres Vereins im Falle von Vertragsbeendigungen unterzeichnet wurde und die entsprechenden Verträge vom Kontrollrat geprüft wurden.
„Trotz unserer Warnungen zu diesem Thema wurde eine Anzeige gemäß Artikel 107 des „Kapitalmarktgesetzes“ gegen diejenigen erstattet, die gezielt gefälschte Nachrichten erstellen und verbreiten.“