Beşiktaş berichtete der Public Disclosure Platform, dass es eine Umstrukturierungsvereinbarung mit dem UEFA Club Financial Audit Council unterzeichnet hat.
Die Aussage von Beşiktaş gegenüber KAP lautet wie folgt:
UEFA Financial Fairplay-Kriterien für unser Unternehmen, durchgeführt vom UEFA Club Financial Supervisory Board (CFCB); Der Break-Even-Prüfungsprozess ist abgeschlossen und eine Vergleichsvereinbarung mit unserem Unternehmen wurde inmitten des UEFA-Finanzaufsichtsrates für Klubs unterzeichnet.
Die wichtigsten Grenzen des Vertrags sind:
* Die Restrukturierungsvereinbarung umfasst die Zeiträume 2021/22, 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26.
* Unser Unternehmen verpflichtet sich, während der Übergangszeit (Spielzeiten 2022/23, 2023/24, 2024/25 und 2025/26) die UEFA-Break-Even-Kriterien (Football Earnings Rule) einzuhalten. Mit anderen Worten, unser Unternehmen verpflichtet sich, ab 2025/26 (für die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25) das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit (UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit) einzuhalten. Gemäß der vorgenannten Regelung verpflichtet sich unser Unternehmen, den akzeptablen Abweichungspreis von 5 Millionen Euro am Ende des Überwachungszeitraums einzuhalten. Bei Deckung durch die in der vorgenannten Verordnung genannten Einlagen/Eigenkapital kann der jeweilige Betrag bis zu 60 Millionen Euro betragen.
* Unser Unternehmen,
Es wird innerhalb der prognostizierten Break-Even-Grenzen für den Zeitraum 2021/22 bleiben,
Für den Zeitraum 2022/23 wird es maximal 60 Millionen Euro geben (Bereinigtes Fußball-Ertragsdefizit),
Es wird für den Zeitraum 2023/24 ein maximales bereinigtes Fußball-Ergebnisdefizit von 0 Millionen Euro geben,
begeht. Der Break-Even-Betrag, der unter dem genannten Preis für den Zeitraum 2022/23 erzielt wird, kann im Zeitraum 2023/24 verwendet werden.
* Unser Unternehmen erklärt sich bereit, Maßnahmen gegen die Einnahmen von UEFA-Partnern in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro zu ergreifen. Der Teil des vorgenannten Betrags in Höhe von 600.000 Euro wird ohne Vorbedingungen von den UEFA-Einnahmen abgezogen. Der Restbetrag im Preis von 3,4 Millionen Euro;
Wenn das Ziel von 200.000 € für 2021/22 um mehr als 20 Millionen € überschritten wird
Wird das Ziel von 1,6 Mio. € 2022/23 um mehr als 40 Mio. € überschritten,
Wenn das Ziel von 1,6 Mio. € 2023/24 um mehr als 40 Mio. € überschritten wird
wird abzugsfähig sein. Liegen die Selbstbeteiligungen unter den genannten Beträgen, erfolgt die Berechnung nach der Methode der Tagegelder.
* Bei folgenden Überschreitungen können maximal 23 statt 25 Spieler auf der UEFA-A-Liste registriert werden, und die Registrierung neuer Spieler auf der UEFA-A-Liste ist nur im Rahmen der positiven Transferstabilität möglich die auf der UEFA-A-Liste stattfinden, wie in der Vereinbarung über Harmonie im entsprechenden Transferfenster festgelegt:
Umsetzung 2023/24, falls die Ziele 2021/22 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden,
Umsetzung 2024/25, falls die Ziele 2022/23 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten werden,
Umsetzung 2025/26, wenn die Ziele 2023/24 um mehr als 10 Millionen Euro überschritten werden.
* Unser Unternehmen wird für einen Zeitraum von 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen, wenn es zwei der drei unten aufgeführten Ausscheidungen erfüllt (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es zum ersten Mal das Recht zur Teilnahme an den folgenden drei Jahren erhält).
Wenn das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird
Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 um mehr als 40 Mio. EUR überschritten wird
Wenn das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 20 Millionen Euro überschritten wird
* In ähnlicher Form wird unser Unternehmen, wenn das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 um mehr als 40 Millionen Euro überschritten wird, für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen (anzuwenden in dem Zeitraum, in dem es das Recht dazu erhält erst in den folgenden drei Jahren teilnehmen).
* Bei der innerhalb des Zeitraums 2025/26 durchzuführenden Überprüfung, wenn aufgrund des Überwachungszeitraums, der die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25 umfasst, festgestellt wird, dass der akzeptable Abweichungsbetrag erreicht wurde überschritten, aber der Mehrpreis weniger als 20 Millionen Euro beträgt, zahlt unser Unternehmen 200.000 Dollar Strafzahlung, UEFA-A-Liste 2026/27 mit 23 Spielern endlich, Registrierung neuer Spieler auf UEFA-A-Liste, aber in der Form wie in der Vereinbarung über die Harmonie im jeweiligen Transferfenster angegeben, ist es möglich, im Rahmen der Stabilität des positiven Transfers in der UEFA-A-Liste zu realisieren und am Ende des neuen Überwachungszeitraums den Zeitraum 2025/26 abzudecken – Wenn es in den Spielzeiten (2023/24, 2024/25 und 2025/26) das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit (Fußballertragsregel) nicht einhält, ein Jahr ab den UEFA-Pokalen, die in den nächsten drei anzuwenden sind Jahre, in denen das Teilnahmerecht zunächst zustimmt, ausgeschlossen zu werden.
* In der Überprüfung, die innerhalb des Zeitraums 2025/26 stattfinden wird, wird als Ergebnis des Überwachungszeitraums, der die Zeiträume 2022/23, 2023/24 und 2024/25 umfasst, festgestellt, dass der akzeptable Abweichungspreis überschritten wurde und der Mehrpreis mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder eine Selbstbeteiligung vorliegt, die Selbstbeteiligung aber weniger als 20 Millionen Euro beträgt,
Das maximale Break-Even-Defizit für 2021/22 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten
Das maximale Break-Even-Defizit 2022/23 wird um mehr als 40 Mio. EUR überschritten
Das maximale Break-Even-Defizit 2023/24 wird um mehr als 20 Millionen Euro überschritten
Wenn eine der Bestimmungen erfüllt ist, stimmt unser Unternehmen zu, für 1 Jahr von UEFA-Pokalen ausgeschlossen zu werden, die in dem Zeitraum umgesetzt werden, in dem es in den folgenden drei Jahren das Recht zur ersten Teilnahme erhält.
Es wird respektvoll der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Staatsangehörigkeit