Die Regeln und Grundsätze betreffend die Rückführung der Einkommensteuer, die von den an die Sportler gezahlten Preisen einbehalten und fristgerecht an das zuständige Finanzamt abgeführt wurde, auf die von den jeweiligen Chefs eröffneten Sonderkonten und die Verwendung der auf diese überwiesenen Preise Konto wurden reguliert.
Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen und dem Ministerium für Jugend und Sport ausgearbeitete Verordnung über die Rückerstattung der von Sportlerpreisen durch Quellensteuer erhobenen Einkommensteuer wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß der Verordnung können Sportvereine und Sport-Aktiengesellschaften, die beim Ministerium für Jugend und Sport registriert sind, von der Rückerstattung der Einkommenssteuer profitieren, die durch Einbehaltung von Sportlerpreisen erhoben wird.
Bei der Ermittlung der zu erstattenden Einkommensteuer werden die einbehaltenen Einkommensteuerbeträge auf die an die Sportler gezahlten und fristgerecht deklarierten und an das Finanzamt abgeführten Preise berücksichtigt.
Zahlungen und Leistungen an Sportler in Form von Monatspreisen, Erfolgsprämien, Spielpreisen, Unterschriftengeldern, Bildrechten und anderen Namen werden im Rahmen des Preises bewertet.
Steuern, die von den Löhnen anderer Sportmitarbeiter, Trainermitarbeiter, Verwaltungsdienste, Unterstützungsdienste und Mitarbeiter mit anderen Aufgaben einbehalten werden, fallen nicht in den Geltungsbereich des Rückerstattungsantrags.
Eröffnung eines Privatkontos
Zur Einziehung von Sonderkontoerträgen werden von Sportvereinen und Sport-Aktiengesellschaften je nach Bedarf ein oder mehrere Konten bei öffentlichen Banken in der Türkei eröffnet. Die Quellen der Sonderkonten bilden die von den Finanzämtern auf die Konten überwiesenen Einkommensteuersätze und die Einnahmen aus der Gutschrift der Beträge auf diesem Konto.
Damit die von den Sportvereinen und Sport-Aktiengesellschaften an die Sportler einbehaltenen Steuern an die jeweiligen Sportvereine und Sport-Aktiengesellschaften erstattet werden können, müssen diese Steuern innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Einbehaltungs- und Steuererklärung angemeldet werden Prämienleistungserklärung für den betreffenden Monat und die aufgelaufene Einkommensteuer (Quellensteuer). Die Preise sind bei Fälligkeit zu zahlen. Mit Ausnahme von Berichtigungserklärungen, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden, wird die Einkommensteuer, die auf Erklärungen erhoben wird, die nach der gesetzlichen Frist eingereicht werden, einschließlich bedauerlich eingereichter Erklärungen, nicht erstattet.
Die vom Arbeitgeber auf die an die Sportler ausgezahlten Preise gezahlten Einbehalte werden von den Finanzämtern innerhalb von 5 Werktagen nach der Zahlung durch Erstattung mittels Korrekturbeleg auf das auf den Namen des jeweiligen Arbeitgebers lautende Sonderkonto überwiesen.
Beträge auf dem Sonderkonto können nicht verpfändet oder gepfändet werden, mit Ausnahme von Forderungen im Rahmen von Veranlagungen zur zweckentfremdeten Verwendung.
Zur Verwendung im Amateursport
Die auf das Privatkonto des Arbeitgebers überwiesenen Beträge werden nur für Preise und Bruttozahlungen verwendet, die als Preise an Sportler, ihre Trainer und anderes Sportpersonal gelten, das im Amateursport und in Infrastruktur-Sporttrainingseinrichtungen tätig ist.
Die Kosten für Aufenthalt, Unterbringung, Reise, Gesundheit, Bildung und Ausbildung der in diesen Bereich fallenden Personen sowie Vorbereitungslager, Spiele, Lieferungen und Ausrüstung für Amateur- und Infrastrukturaktivitäten, Sportverbandsvisa, Lizenzen, Registrierung und Teilnahmekosten werden ebenfalls abgedeckt dieses Konto. Das Konto kann für den Bau von Infrastruktur-Sporttrainingsanlagen sowie für die Kosten verwendet werden, die für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlagen anfallen, einschließlich der Preise der in diesen Anlagen diensthabenden Arbeitnehmer.
Im Rahmen der Amateursportaktivitäten werden die Aktivitäten der vom türkischen Fußballverband im Bereich Fußballsport organisierten Infrastrukturteams der Oberliga, der ersten Liga, der zweiten Liga und der dritten Liga bewertet.
Der Sportverein und die als verbundene oder Tochtergesellschaft dieses Sportvereins gegründeten Sport-Aktiengesellschaften können die Preise, die an die Sportvereine und Sport-Aktiengesellschaften zurückgezahlt und auf einem Sonderkonto verbucht und nicht ausgegeben werden können, abführen für den gleichen Zweck ausgegeben.
Die mit der im Mai einzureichenden Quellen- und Prämienleistungserklärung deklarierten und bei Fälligkeit ausgezahlten Einbehaltungsbeträge werden auf Grundlage der im April an die Sportler ausgezahlten Preise auf das bzw. die vom Steuerzahler angegebenen Sonderkonto bzw. Sonderkonten überwiesen eine Rückerstattung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum der Abholung.
Während die zuvor veröffentlichte Verordnung zu diesem Thema aufgehoben wurde, erfolgt die Rückerstattung der einbehaltenen Einkommensteuer auf die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. März 2023 an Sportler gezahlten Gebühren gemäß den aufgehobenen Verordnungsbeschlüssen.
Unter den Aktiengesellschaften, die sportliche Aktivitäten ausüben, profitieren auch diejenigen vom Rückerstattungsantrag, deren Registrierungsprozess für Sport-Aktiengesellschaften beim Ministerium für Jugend und Sport noch läuft.
Die Verordnung trat am 1. April in Kraft.
T24