YSK-Vorsitzender: Es ist verfahrensbedingt nicht möglich, die Stimmen falsch auszuzählen oder auf die andere Partei zu übertragen.

Vorsitzender des Obersten Wahlrats (YSK). Ahmet Yener„Das Wahlsystem in der Türkei funktioniert seit Jahren gut etabliert und ordnungsgemäß. Es ist verfahrensgemäß nicht möglich, die Stimmen falsch zu zählen oder von der A-Partei auf die B-Partei zu übertragen. Partei“, sagte er.

YSK-Vorsitzender Ahmet Yener sagte, dass sie die Wahlen vom 14. und 28. Mai erfolgreich und ohne große Probleme durchgeführt hätten. Yener sagte: „In der öffentlichen Meinung gab es Zweifel daran, wie die Wahlen in der Erdbebenregion ablaufen würden. Unser Ausschuss, unsere Provinz- und Bezirkswahlausschüsse in der Erdbebenregion, haben mit engagierter Arbeit die notwendigen Maßnahmen ergriffen und sichergestellt, dass die Wahlen stattfinden.“ wurde in einer gesunden und geordneten Art und Weise abgehalten.

Yener wies darauf hin, dass die Beteiligungsquote sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Art hoch sei, wenn man die Quoten bei den weltweit abgehaltenen Wahlen bedenke: „Das zeigt, wie sehr das türkische Volk an die Demokratie glaubt. Die Beteiligungsquote ist niedrig 3 Prozent liegen in der Mitte der beiden Typen. Tunceli war die einzige Provinz, in der die Beteiligung an den Wahlen beim zweiten Geschlecht zunahm. In Gümüşhane hingegen lag die Beteiligung beim ersten Typ bei 82,97 Prozent und beim zweiten Typ bei 81,02 Prozent erkannt und dies ist die Provinz, in der der Rückgang am geringsten ist. Düzce ist die Provinz, in der ich die höchste Beteiligung an der ersten und zweiten Art habe“, sagte er.

„Das Wahlsystem funktioniert in einem geregelten Staat“

Yener erklärte, dass die Öffentlichkeit während des Wahlprozesses so weit wie möglich informiert worden sei und sagte:

„Es ist uns als YSK nicht möglich, die Ursache für öffentliche Missverständnisse über die Wahlsicherheit zu ermitteln und zu bewerten. Das Wahlsystem in der Türkei ist jedoch seit Jahren gut etabliert und funktioniert. Alle Daten vom Beginn der Wahlen bis zum Ende, von der Suspendierung der Wählerlisten bis zur Suspendierung. Es wird mit unseren politischen Parteien geteilt. Während dieses Wahlprozesses wurde es mit 24 unserer politischen Parteien geteilt, von der Suspendierung der Wahllisten bis zur Entfernung aus dem Kleiderbügel. Im Rahmen dieses Prozesses sind von unseren politischen Parteien keine Einwände gegen die Wählerlisten eingegangen. Dies stellt eine wertvolle Datenquelle und einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Wahlsicherheit dar. Ebenso wie die gesetzliche Regelung am Wahltag in der Form sind Vertreter unserer politischen Parteien anwesend in Übereinstimmung mit dem Gesetz an den Wahlurnen.

„Stimmen können nicht übertragen werden“

Yener erklärte, dass die Ergebnisse in den Wahlurnen von den Vertretern der politischen Parteien mit einer nassen Unterschrift unterzeichnet würden, und erinnerte daran, dass die Vertreter im Falle eines Konflikts zwischen den in das System eingegebenen Daten und den Informationen in den Protokollen der Vertreter der politischen Parteien dies getan hätten das Recht, sie den Provinz-, Bezirkswahlausschüssen und dem YSK zu übermitteln. Yener sagte: „Daher ist es aufgrund dieses Verfahrens nicht möglich, die Stimmen bei der Wahl falsch zu zählen oder sie von der ‚A‘-Partei auf die ‚B‘-Partei zu übertragen.“

Yener erklärte, dass die ersten Informationen, die das YSK erhalten habe, sich auf die Zahl der Wähler, unabhängig von Land- oder Stadtunterschieden, und auf die Nähe der gezählten Schule zum Bezirkswahlausschuss beziehen.

„Kommunalwahlkalender beginnt am 1. Januar“

Yener erklärte außerdem, dass der Vorbereitungsprozess beim YSK vor den Kommunalwahlen begonnen habe, die voraussichtlich am 31. März 2024 stattfinden werden, und sagte: „Der Kalender für die Kommunalwahlen beginnt am 1. Januar. Wir haben mit den Vorbereitungen für die Kommunalwahlen begonnen.“ nach dem Ende der zweiten Art von Präsidentschaft am 28. Mai 2023. Zunächst haben wir mit den Vorbereitungen für die Kommunalwahlen begonnen. Wir werden besprechen, welche rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit den Wahlen bestehen und welche Vorkehrungen wir in dieser Institution treffen müssen bekannt gegeben, und wir werden damit beginnen, die entsprechenden Regelungen in unseren Rundschreiben entsprechend festzulegen“, sagte er.

„Wir werden dem Parlament die Arbeit zur elektronischen Abstimmung vorlegen“

Yener erklärte, dass das elektronische Wahlsystem nun auch im Ausland rechtlich möglich sei; aber er gab an, dass es bisher noch nie benutzt wurde. Yener sagte: „Meine persönliche Absicht ist es, dass die Türkei irgendwann auf das elektronische Wahlsystem umsteigen wird. Wird dies bei der nächsten Wahl oder nach zwei oder drei Wahlen geschehen, aber irgendwann wird es eines Tages geschehen.“ „Wir denken darüber nach, es vorzustellen.“ „Wenn ein solcher Wille entsteht, wird der Oberste Wahlrat entsprechende Vorbereitungen treffen, die notwendigen Maßnahmen für das elektronische Umfeld ergreifen und diesen Antrag erfolgreich durchführen“, sagte er. (DHA)

T24

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