Der Hochschulrat (YÖK) hat beschlossen, dass die Gehälter der Fakultätsmitglieder, die an Stiftungsuniversitäten arbeiten, netto und nicht brutto gezahlt werden. Gemäß den Informationen von DHA hat der YÖK eine Entscheidung bezüglich der Bezahlung der Fakultätsmitglieder an Stiftungshochschulen getroffen. Stiftungshochschulen sind verpflichtet, ihren Lehrkräften mindestens den entsprechenden Nettopreis zu zahlen, der an öffentlichen Hochschuleinrichtungen gezahlt wird. In einem Schreiben an Stiftungshochschulen erklärte der YÖK, dass die Lehrkräfte nicht weniger als den vergleichbaren Nettopreis bekommen dürfen, der an staatlichen Hochschuleinrichtungen gezahlt wird. Die Entscheidung des YÖK wurde aufgehoben mit der Begründung, dass die Bezahlung der Lehrkräfte an Stiftungshochschulen entweder auf dem Netto- oder Bruttomaß des entsprechenden Preises basieren kann, der an staatlichen Hochschuleinrichtungen gezahlt wird. Somit müssen Stiftungshochschulen den Fakultätsmitgliedern den entsprechenden Nettopreis zahlen, der in staatlichen Hochschuleinrichtungen gezahlt wird, und dies erfolgt auf Nettobasis und nicht brutto. Sollten Lehrkräften niedrige Preise gezahlt werden, drohen sowohl rechtliche als auch disziplinarische Maßnahmen seitens des YÖK.