Yeneroğlu, der sagte: „Es ist eine Entscheidung, die der Präsident nicht verdauen kann“: Bahçeli und Erdoğan gehen davon aus, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichts „Terroristen“ sind.

Ein Mitglied der DEVA-Partei und Anwalt, der die Entscheidung des Verfassungsgerichts über 37 Bestimmungen im ersten Dekret des Präsidialregierungssystems bewertet hat, ist Mustafa Yeneroglu. Er äußerte: „Es ist eine Entscheidung, die der Präsident nicht verdauen kann.“ Insbesondere wies Yeneroglu darauf hin, dass das Verfassungsgericht, welches seit einiger Zeit im Fokus der Volksallianz steht, auch nach dieser Entscheidung ins Visier genommen wird. Er sagte: „Herr Bahceli morgen, Herr Erdogan, reichen vom ‚Verrat‘ der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis hin zu ‚Terroristen‘.“ Die CHP und die Verwaltungskammern des Rates haben Klage eingereicht, um einige Bestimmungen des am 10. Juli 2018 veröffentlichten Präsidialdekrets Nr. 1 über die Präsidialorganisation aufzuheben. Das Verfassungsgericht (AYM) hat 37 weitere Aufhebungsentscheidungen bezüglich des Präsidialdekrets Nr. 1 getroffen, welches die erste Verordnung des Präsidialregierungssystems darstellt und die Organisation des Präsidialamts und der Ministerien regelt. Laut der Nachricht von Alican Uludağ von DW Turkish wurde betont, dass der Präsident nicht befugt ist, Regelungen zu den in der Verfassung garantierten Grundrechten zu treffen. Ein Dekret zu dieser Thematik kann nicht erlassen werden und Regelungen können nur durch Gesetz getroffen werden. Einige der aufgehobenen Bestimmungen betrafen die Ernennung von Arbeitnehmern zum Präsidentenamt, die Regulierung ihrer Gehälter, die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten durch das Präsidentenamt, das Sammeln von Informationen über leitende Angestellte und die Vergabe von Befugnissen an das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung in Bezug auf Kommunen.

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