Unter der Angabe, dass es 300 Dokumente pro Richter im Verfassungsgericht gibt, wies Gün darauf hin, dass diese Zahl beim Obersten Gericht 1,51, beim Staatsrat 656, bei den Berufungsgerichten 708 und bei den Gerichten ersten Grades 1.073 beträgt. Gün erinnerte daran, dass der AYM-Vorsitzende Zühtü Arslan sagte, dass drei Viertel der persönlichen Anträge zum Recht auf ein faires Verfahren gehören, und sagte, dass mehr als 77 Prozent der mehr als 30.000 Entscheidungen des Gerichts seit 2012 das Recht auf ein faires Verfahren betreffen Prozess, und mehr als 60 Prozent von ihnen werden innerhalb einer angemessenen Zeit vor Gericht gestellt.“ Er sagte, es sei sein gutes Recht. Gün „Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs beträgt die angemessene Probezeit vier Jahre. Jeweils Erststudium, Rechtsmittel- und Rechtsmittelphase dauern gut vier Jahre, Handelssachen und schwere Strafsachen im Erststudium durchschnittlich etwa vier Jahre, bis zum Abschluss durch Rechtsmittel bis zu 10 Jahre. Daten zeigen, dass unsere Gerichte
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