Die Präsidentschaftswahl und die 28. Parlamentswahl am 14. Mai 2023 werden die Umsetzung der von 10 Prozent auf 7 Prozent gesenkten Wahlhürde und die sehbehinderte Stimmabgabe allein mit der vorbereiteten Vorlage zum Schauplatz machen.
Der Kalender des Obersten Wahlausschusses (YSK) für die am 14. Mai stattfindenden Wahlen zur Bestimmung des Präsidenten und des 28. Parlaments funktioniert. Bei diesen Wahlen werden einige Bewerbungen erstmals durchgeführt.
Die Wahlhürde liegt bei 7 Prozent.
Das Gesetz über die Parlamentswahlen, das die Wahlschwelle des Landes von 10 % auf 7 % senkte und das Konto der Abgeordneten und die Verteilung der vom Bündnis erhaltenen Stimmen änderte, sowie das Gesetz über Änderungen einiger Gesetze traten am 6. April in Kraft , 2022, durch Veröffentlichung im Amtsblatt.
Bei den nach dem 6. April 2023 stattfindenden Wahlen gilt die letzte Änderung des Wahlgesetzes. Da der Wahltermin auf den 14. Mai 2023 festgelegt ist, werden die Änderungen erstmals bei dieser Wahl umgesetzt. Die Landeswahlhürde, die vor der Änderung bei 10 Prozent lag, wird bei dieser Wahl mit 7 Prozent angewendet.
Blinde können alleine wählen
Die Regelung zur Erleichterung der Stimmabgabe für Sehbehinderte im gleichen Gesetz wird erstmals bei den Wahlen am 14. Mai umgesetzt.
Bei früheren Wahlen können sehbehinderte Menschen, die ihre Stimme mit Hilfe eines ihrer Verwandten abgeben, die während der Wahl wählen, oder eines anderen zufälligen Wählers, alleine wählen können.
Die Stimmenzahl der Parteien in Bündnissen hat sich geändert
Änderungen wurden auch bei der Berechnung der Stimmen der politischen Parteien vorgenommen, die an den Wahlen in Verbindung mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Parlament und einigen Gesetzen teilnehmen werden. Diese Änderung wird erstmals bei dieser Wahl angewendet.
In dem bei den Wahlen vom 24. Juni 2018 eingeführten System wurde die Anzahl der Abgeordneten der Parteien, die ein Bündnis gebildet haben, anhand der gesamten gültigen Stimmen berechnet, die das Bündnis erhalten hat. Die Anzahl der Abgeordneten, die das Bündnis erhielt, wurde dann innerhalb des Bündnisses entsprechend dem Stimmenverhältnis verteilt.
Nach dem neuen Gesetz wird die Zahl der von jeder der Allianz bildenden politischen Parteien zu entsendenden Abgeordneten proportional auf der Grundlage der Zahl der in jedem Wahlkreis erhaltenen gültigen Stimmen bestimmt, dh nach dem D’hont-System.
Erstmals werden in 15 neuen Ländern Wahlurnen eingerichtet
Bei der Wahl am 7. Juni 2018 gaben 3 Millionen 49 Tausend 65 im ausländischen Wählerverzeichnis eingetragene Wähler ihre Stimme in 60 Ländern und 123 Abgeordneten ab. YSK bestimmte 15 weitere Länder, an dieser Wahl teilzunehmen. Bei den diesjährigen Wahlen werden erstmals Wahlurnen in Afghanistan, Weißrussland, Brasilien, Estland, Marokko, Montenegro, der Republik Korea, Libyen, Litauen, Malaysia, Nigeria, Pakistan, Portugal, der Slowakei und Tansania aufgestellt.
Organisation der Registrierung der Wählerverzeichnisse derjenigen, die nicht im Adressregistrierungssystem erscheinen
Der dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Parlament und bestimmter Gesetze sowie dem Gesetz über grundlegende Wahlentscheidungen hinzugefügte neue Absatz wird bei dieser Wahl zum ersten Mal angewendet.
Artikel, “ Wählern darf aufgrund von Registervorschriften in keiner Form das Wahlrecht entzogen werden. Diejenigen, deren Adressen im Adressregistrierungssystem nicht sichtbar sind, weil ihre Adressen geschlossen wurden, werden in das Wählerverzeichnis im Rahmen der letzten gültigen Adressregistrierungsinformationen eingetragen, die im Adressregistrierungssystem der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten verfügbar sind.„enthält die Entscheidung.
Diese in Kraft getretene Regelung soll auch für Wähler gelten, die ihre Adresse verloren haben, weil ihre Häuser bei den Erdbeben in Kahramanmaraş zerstört wurden.
Mit anderen Worten, Erdbebenopfer, deren Häuser zerstört wurden, haben das Wahlrecht wie in ihren alten Adressen. Auch wenn diese Wähler nicht an die andere Adresse wechseln, bleiben sie weiterhin Wähler an der zuletzt registrierten Adresse. (AA)
T24