Universitätskandidaten sind vom zweiten Semester der 12. Klasse in YKS befreit

Der Hochschulrat (YÖK) gab bekannt, dass alle Universitätskandidaten, die die Hochschulprüfung (YKS) ablegen, vom Lehrplan der 12. Klasse der zweiten Periode befreit werden.

YÖK hat beschlossen, diejenigen, die die YKS-Prüfung ablegen, die vom 17. bis 18. Juni 2023 abgehalten wird, vom Lehrplan für den zweiten Zyklus der 12. Klasse auszunehmen. Die Entscheidung wurde dem Measurement, Selection and Placement Center mitgeteilt und in die Praxis umgesetzt. In der schriftlichen Erklärung von YÖK wurde darauf hingewiesen, dass die Erdbebenkatastrophe in Kahramanmaraş nicht nur die Schüler in der Region, sondern auch Schüler der Sekundarstufe in der Türkei getroffen habe. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass die Situation in Bezug auf YKS bewertet und die Entscheidung getroffen wurde. Bekanntlich werden gemäß dem 45. Punkt des Hochschulgesetzes Nr. 2547 die Zulassungs- und Einstufungsverfahren an Hochschuleinrichtungen gemäß dem vom Hochschulausschuss festgelegten Weg und den Originalen durchgeführt, indem Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen werden Chancengleichheit und Chancengleichheit. Unter Nutzung der ihm durch das Gesetz übertragenen Befugnisse hat unser Rat beschlossen, im Jahr 2023 YKS keine Fragen zu stellen, indem er unsere Schüler unter Berücksichtigung dieser wunderbaren Regeln vom Lehrplan des zweiten Zyklus der 12. Klasse ausnimmt, der in weiterführenden Bildungseinrichtungen fortgesetzt wird in unserem Land. Die getroffene Entscheidung wurde der ÖSYM mitgeteilt und umgesetzt.r“ wurde gerufen. (DHA)

T24

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