Das T24-Nachrichtenzentrum berichtete über die Reaktion des Außenministeriums auf die Entscheidung der französischen Nationalversammlung bezüglich der Assyrer und Chaldäer. In einer offiziellen Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass der Beschluss der Nationalversammlung vom 29. April 2024 bezüglich dieser Gruppen als nichtig angesehen wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die französische Regierung bereits im Jahr 2023 eine ähnliche Entscheidung des französischen Senats nicht unterstützte. Die Regierung bekräftigte, dass Parlamente nicht befugt sind, historische Ereignisse zu interpretieren oder zu beurteilen, und betonte, dass die jüngste Entscheidung der Nationalversammlung in diesem Zusammenhang als Verzerrung historischer Ereignisse aus politischen Gründen betrachtet wird. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord von 1948 steht, da Völkermord nur von einem zuständigen Gericht angeklagt werden kann.