Der Präsident des Verfassungsgerichts (AYM), Zühtü Arslan, wird heute neu gewählt, da die zwölfjährige Amtszeit des bisherigen Präsidenten abläuft. Arslans Amtszeit endet am 20. April 2024. Er wurde am 17. April 2012 vom Präsidenten als eines der drei vom Hochschulbildungsrat nominierten Mitglieder des Verfassungsgerichts gewählt und trat sein Amt am 20. Februar 2012 an. Gemäß der Regelung, die die Amtszeiten der Verfassungsgerichtsmitglieder auf 12 Jahre begrenzt, endet Arslans Amtszeit am 20. April 2024. Der Prozess für die Präsidentschaftswahl begann gemäß den internen Vorschriften des Obersten Gerichtshofs am 20. Februar 2024, zwei Monate vor dem Ende von Arslans Amtszeit. Arslan, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, leitet die Wahlangelegenheiten. Er kann nicht erneut kandidieren, aber er wird an der Wahl teilnehmen. Der Kandidat, der bei der morgigen Wahl im Generalrat mindestens 8 der 15 Stimmen erhält, wird für vier Jahre Präsident des Verfassungsgerichts sein. Wenn kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhält, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Abstimmung stattfinden. Es gibt noch keine offiziellen Kandidaturen für die Präsidentschaftswahl. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl stellen, aber es können auch Stimmen für Mitglieder abgegeben werden, die nicht als Kandidaten genannt werden. Laut Quellen des Verfassungsgerichts werden die Namen der Mitglieder Yusuf Şevki Hakyemez, Yıldız Seferinoğlu und İrfan Fidan als potenzielle Kandidaten genannt. Zühtü Arslan wurde dreimal zum Vorsitzenden gewählt. Er wurde erstmals am 10. Februar 2015 zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt. Nach Ablauf seiner Amtszeit wurde er bei der Wahl am 25. Januar 2019 erneut gewählt und schließlich im Februar 2023 zum dritten Mal zum Vorsitzenden ernannt, indem er die Unterstützung von 8 der 15 Mitglieder erhielt.