Gülşen wurde am 25. August wegen ihrer Äußerungen gegen Imam-Hatip-Gymnasiumsschüler bei ihrem Konzert festgenommen. Die Sängerin, die wegen des Verbrechens, „die Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit zu provozieren“, strafrechtlich verfolgt wurde, wurde vier Tage später aus dem geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy entlassen, unter der Bedingung, „das Haus nicht zu verlassen“. Die Entscheidung, ein Haus zu inhaftieren, wurde am 12. September aufgehoben.
Gülşen, der mit einem Ausreiseverbot belegt und bei der nächsten Polizeistation unterschrieben wurde, traf um 08:30 Uhr morgens auf der Levent Polizeistation ein. Der 46-jährige Musiker verließ die Polizeistation, nachdem er das Elektronikfach in der Polizeistation Levent berührt hatte.
ANKLAGE
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft für Pressefehler erstellten Anklageschrift wurden 702 Institutionen und Einzelpersonen als „Beschwerdeführer (Beschwerdeführer)“ aufgeführt. Industrie- und Technologieminister Mustafa Varank, die islamische Schriftstellerin Emine Şenlikoğlu Özkan, Saliha Okur Gümrükçüoğlu, Vorsitzende des Exekutivrats der Frauen- und Demokratievereinigung (KADEM), KADEM, KADEM-Stiftung, Gaziantep-Präsident Imam Hatipliler Association waren unter den Beschwerdeführern. In der Anklageschrift, in der Gülşen Çolakoğlu als „Verdächtiger“ gefunden wurde, in den in einigen Medien veröffentlichten Nachrichten und in der Untersuchung der auf Social-Media-Plattformen geteilten Bilder wurden die Worte und Äußerungen des Verdächtigen Gülşen Çolakoğlu während eines Konzerts aufgenommen Punkt 216 des TCK als „Anrufung des Volkes gegen Hass und Feindschaft“ oder „Erniedrigung“ und es wurde von Amts wegen eine Untersuchung eingeleitet.
Entgegen der Tatsache, dass die Worte des Verdächtigen Gülşen Çolakoğlu „das Volk die Gesamtheit der Gesellschaft zum Ausdruck bringen und in diesem Fall die gemeinsamen Preisurteile, die Einheit und Solidarität beinhalten, in denen sich die Gesellschaft befindet, werden sie dazu getrieben, Groll und feindselige Gefühle zu hegen , und ein Teil der Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen in Bezug auf die soziale Klasse, der andere Teil wurde angegeben, dass er offen zu Hass und Feindschaft gegen ihn aufgestachelt und Diskriminierung ausgesetzt war. In der Anklageschrift heißt es: „In Anbetracht dessen, dass mit den Anträgen vieler Beschwerdeführer Beschwerden eingereicht wurden, sind die vorgenannten Äußerungen und Äußerungen, die Gegenstand der Untersuchung sind, in den Augen eines Teils der Öffentlichkeit Gegenstand von Provokationen, und das Eine klare und unmittelbare Gefahr ist in Bezug auf die öffentliche Sicherheit entstanden, indem in den Augen der Provozierten Panik ausgelöst wurde.“ Der Verdächtige Gülşen Çolakoğlu wurde wegen des Fehlers, „das Volk offen zu Hass aufzustacheln und Feindschaft“.
Staatsangehörigkeit