Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu den Finanzkontrollen von sieben politischen Parteien wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß den Entscheidungen; Finanzielle Kontrollen wurden für die Partei Junges Anatolien für 2016 und 2017 sowie für die Personalpartei der Türkei, die Kommunistische Partei, die Wohlfahrtspartei, die Partei der Großen Einheit, die Partei der Gerechtigkeit und die Partei des Vaterlandes für 2019 vorgenommen.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die endgültigen Rechnungen dieser Parteien für die angegebenen Jahre wahr und gleichwertig waren und gemäß den vorliegenden Informationen und Dokumenten mit dem Gesetz Nr. 2820 über politische Parteien übereinstimmten.
T24