Außenministerium: Das chilenische Repräsentantenhaus hat entschieden, dass es keinen Beschluss gibt, der die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ anerkennt.

Das Außenministerium reagierte auf die Anerkennung der Ereignisse von 1915 durch das chilenische Repräsentantenhaus als „Völkermord“. Laut dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ist die gestern vom chilenischen Repräsentantenhaus verabschiedete Entscheidung, die Ereignisse von 1915 als „Völkermord“ anzuerkennen, ungültig. In einer Erklärung wurden die folgenden Aussagen des Außenministeriums festgehalten: „Die gestern vom chilenischen Repräsentantenhaus angenommene Resolution, welche die Ereignisse von 1915 als ‚Völkermord‘ bezeichnet, stellt eine nichtige Entscheidung dar.“ Es wurde betont, dass Parlamente nicht befugt sind, die Geschichte zu interpretieren und zu bewerten. Darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948 steht, die besagt, dass nur ein zuständiges Gericht über das Verbrechen des Völkermords entscheiden kann.

Völkermord
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