Aus dem 8. Justizpaket wurde ein Artikel: Das Urlaubsgeld für den Ruhestand wurde auf 3.000 Lira erhöht, und die Person, die im Namen der Organisation eine Straftat begangen haben soll, wird gesondert bestraft.

Das 8. Justizpaket wurde in der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung verabschiedet. Es beinhaltet neue Regelungen, darunter die Erhöhung des Ruhestandsurlaubsbonus auf 3.000 Lira. Eine wichtige Änderung betrifft die Ernennung des Sparkassen-Versicherungsfonds als Treuhänder bei Vorwürfen wie Geldwäsche, bewaffneten Organisationen oder Terrorismusfinanzierung. Der Generalrat wird am 2. April wieder zusammenkommen.

Am 28. Februar begannen Diskussionen über den Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung und anderer Gesetze aus dem 8. Justizpaket. Es wurden insgesamt 41 Elemente des Justizpakets angenommen und in Artikel umgewandelt.

Eine neue Regelung befasst sich mit der eigenständigen Straftat der „Begehung einer Straftat im Namen einer Organisation“. Diese Tat wird nun separat bestraft, unabhhängig von der Organisation. Der Entschädigungsausschuss wird dauerhaft eingerichtet und über Schadensersatzansprüche entscheiden.

Es wurde auch über die Ablehnung des Vorschlags zur Untersuchung der Verwerfungslinie in Bursa diskutiert. Weitere Diskussionen betrafen den Haftbefehlsvorschlag vom 1. März und die Neuregelung des HAGB mit erhöhten Bußgeldern.

Die Diskussionen und Abstimmungen zu diesen Themen fanden in der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung statt, bei der stellvertretender Parlamentspräsident Bekir Bozdag den Vorsitz führte.

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