Verfassungsgericht (AYM),23-jähriger Privatoffizier der Gendarmerie im Jahr 2012 auf der Gendarmeriestation Sivrice im Bezirk Midyat von Mardin. Nevzat Bitik Er erwog die Ablehnung der Schadensersatzklage der Familie von . Der Oberste Gerichtshof wies den Fall der Familie aufgrund der Verjährungsfrist ab. „Verletzung des Rechts auf Zugang zum Gericht“ wie geschätzt. Der Fall wird erneut verhandelt.
Nevzat Bitik, der angeblich gestürzt war, als er mit dem Kopf gegen die Wand schlug, als er am 21. Mai 2012 von der Toilette zurückkehrte, die er nach dem Verlassen der Station aufsuchte, verstarb, als er in das Medizinische Fakultätskrankenhaus der Dicle-Universität gebracht wurde.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet
Seine Familie, während Bitik ging, „dass einige Unteroffiziere ihn geschlagen haben“was du gesagt hast und dein Tod „verdächtig“ und forderte eine Untersuchung; Aufgrund dieser Argumente leitete die Militärstaatsanwaltschaft des 2. Luftwaffenkommandos Diyarbakır eine Untersuchung des Vorfalls ein.
Keine Strafverfolgung mit dem Argument „Feuerzeuggas“.
Laut dem 1. Bericht des Spezialisierungsrates der benannten medizinischen Institution, der dem Untersuchungsdokument zugesandt wurde, ist der genaue Grund für Nevzat Bitiks Tod ermittelt. „Leichteres Einatmen von Gasen und die Entwicklung von Komplikationen“ es wurde gesagt. In der Untersuchung wurde festgestellt, dass es keine zufälligen Beweise dafür gab, dass Bitik zuvor schlecht behandelt worden war und dass es niemanden gab, dem er feindselig gegenüberstand, und die Untersuchung wurde eingestellt.
Antrag der Familie wegen „Auszeit“ abgelehnt
Bitiks Familie erklärte, dass das Management für den Todesvorfall vom 22. Mai 2017 verantwortlich sei und beantragte beim Verteidigungsministerium die Deckung der erlittenen materiellen und moralischen Verluste. Diese Anwendung der Familie „durch keine Antwort“bestritten.
Die Familie reichte daraufhin am 10. Oktober 2017 eine Klage beim 2. Verwaltungsgericht Mardin ein. Auch dieser Fall „Rechte einfordern, indem man sich innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Vorfalls an die zuständigen Behörden wendet“ Es wurde abgelehnt, weil es eine Regel war. Der Grund für die Ablehnung des Gerichts, „Auszeit“zeigte als.
Es wird ein Wiederaufnahmeverfahren geben
Am 17. Juli 2019 sagte die Familie: „ die Ablehnung der Schadensersatzklage mit der Begründung einer Auszeit verstößt gegen das Recht auf Zugang zum GerichtEr beantragte beim Verfassungsgerichtshof die Klage „.
Das AYM hat in seiner Entscheidung „Die Erwartung, dass die Familie aufgrund des Todesdatums am 22. Mai 2012 einen Verwaltungsantrag bezüglich des erlittenen Verlusts stellt, stellt für die Antragsteller eine unverhältnismäßige Belastung dar.“und entschied, dass das Recht der Familie auf Zugang zum Gericht verletzt wurde.
Der Fall wird erneut vor dem 2. Verwaltungsgericht Mardin verhandelt.
T24