Das 14. Handelsgericht Istanbul erster Instanz hat entschieden, die Anwendung von „Martı TAG“ und Marti Motorcycle sowie das Problem des Zugriffs auf die Internetseite in den Rahmen der von der Istanbuler Kammer der Transporteure und Handwerker eingereichten Klage zu bringen.
In der von den Anwälten der Istanbuler Kammer der Transporteure und Händler beim 14. Handelsgericht Istanbul erster Instanz eingereichten Petition wurde behauptet, dass der Angeklagte Martı Ileri Teknoloji Anonim Şirketi illegale Piratentransporte mit „Martı TAG“ und „Martı Motorrad“-Anwendung, und diese Handlungen, die einen unlauteren Wettbewerb durch die Taxiunternehmer darstellen. Aufdeckung und Verhinderung.
In der Petition wurde festgestellt, dass Personen, die keine Taxifahrer sind und keine Nutzungsdokumente für öffentliche Verkehrsmittel besitzen, ihre Fahrzeuge in der Anwendung „Let’s Go With One Vehicle“ für gewerbliche Zwecke nutzen und dass die verwendeten Elektromotorräder keine Genehmigungen haben und Lizenzen.
In der Petition wurde festgestellt, dass das Unternehmen, von dem das beklagte Unternehmen autorisiert war, mit der Erklärung, dass das Unternehmen für den Antrag verantwortlich war, und dass die geleistete Arbeit unvereinbar war, unvereinbar war, und es wurde erläutert, dass die Tatsache, dass die Unternehmen oder die Behörden keinen Preis vom Fahrgast aus der Anwendung „Martı TAG“ erhalten, änderte nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Auftrag eigentlich um „Piratentaxi-Beförderung“ handelte.
In der Petition wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die sich nicht kennen, mit dieser Anwendung zu einem angemessenen Preis reisen. In der Petition wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die keine gewerblichen Transportlizenzen haben, Passagiere befördern, ohne Steuern zu zahlen.
In der Petition wurde gefordert, dass eine Vorsichtsmaßnahme ergriffen wird, um den Zugriff auf die Websites und die tragbare Anwendung von „Martı TAG“ und Martı Motorcycle zu verhindern, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.
Zugriffsstörung eingeführt
Das Gericht entschied, dem Antrag des Klägers auf Unterlassung stattzugeben, und entschied, dass auf „Martı TAG“ und „Martı Motorcycle“, die auf der Website www.marti.tech angeboten werden, und die tragbare Anwendung mit dem Namen MARTI zugegriffen werden sollte.
Darüber hinaus entschied das Gericht, auf Antrag des Klägers den erforderlichen Haftbefehl an die Behörde für Informationstechnologien und -anbindung (BTK) zu schreiben.
Bei der Auswertung der in der Gerichtsentscheidung gesondert zu dem Dokument vorgelegten Informationen und Unterlagen geht die Klägerin davon aus, dass die Beklagte Martı Ileri Teknoloji AŞ den zur Personenbeförderung zugelassenen Taxiunternehmern durch die Erlangung einer Lizenz einen erheblichen Schaden zufügen wird, wenn die „Martı TAG“- und „Martı Motorcycle“-Anwendungen werden weiterhin erreicht, der Nachweis wurde erbracht.
Das Gericht stellte fest, dass das rechtliche Einspruchsverfahren innerhalb einer Woche, nachdem die Parteien von der Entscheidung erfahren hatten, stattfand.
T24