Der Oberste Wahlrat (YSK) entschied, dass das Wahlbündnis in der Mitte der politischen Parteien geschlossen werden könnte, die für die Teilnahme an den Wahlen qualifiziert sind.
In dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des YSK wurden die Methoden und Grundsätze hinsichtlich des Wahlbündnisses der politischen Parteien festgelegt, die für die Teilnahme an den Wahlen zu den Präsidentschaftswahlen und den 28. Parlamentswahlen, die am Sonntag, dem 14 .
Dementsprechend kann das Wahlbündnis in der Mitte der politischen Parteien geschlossen werden, die zur Teilnahme an den von der YSK festgelegten und bekannt gegebenen Wahlen qualifiziert sind.
Politische Parteien, die sich entschieden haben, an den Wahlen teilzunehmen, indem sie ein Bündnis schließen, werden das Bündnisprotokoll, das die Unterschriften der allgemeinen Führer enthält, bis Freitag, den 24. März, 17.00 Uhr, der im Wahlkalender festgelegt ist, bei der YSK einreichen. Nach diesem Datum und dieser Uhrzeit wird keine neue politische Partei mehr in das Bündnis aufgenommen.
Bündnisparteien können bis Freitag, 7. April, 17.00 Uhr, unter Berücksichtigung der im Wahlkalender angekündigten Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten, Änderungen im Bündnisprotokoll vornehmen oder darauf verzichten Bündnis durch Mitteilung an YSK innerhalb der gleichen Frist. Politische Parteien, die das Bündnis aufgeben, werden von der YSK den anderen politischen Parteien des Bündnisses bis 18:00 Uhr desselben Tages mitgeteilt.
Bei einem Verzicht kann das Wahlbündnis in der Mitte der anderen Parteien weiterbestehen. Das Bündnisprotokoll kann bis 17.00 Uhr des Tages nach Bekanntgabe des Austritts aus dem Bündnis geändert oder gekündigt werden.
Politische Parteien, die sich entscheiden, an den Wahlen teilzunehmen, indem sie ein Bündnis eingehen, können den auf dem Stimmzettel zu verwendenden Bündnistitel im Bündnisprotokoll bestimmen.
Titel, die nach dem Parteiengesetz nicht verwendet werden können, können nicht zur Bestimmung des Namens des Bündnisses verwendet werden, und außer dem Bündnistitel können keine Zeichen, Embleme und Logos bestimmt werden.
Wenn es mehr als eine Allianz ohne Titel gibt, werden sie gemäß der Reihenfolge der Anmeldung beim YSK nummeriert. Verbündete politische Parteien werden ihre eigenen Kandidatenlisten einreichen.
Die Parteien des Bündnisses werden das Bündnisprotokoll ohne Widerspruch gegen das Gesetz und unter Berücksichtigung der von der YSK festgelegten Grundsätze erstellen. (AA)
T24