Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten gab bekannt, dass Anträge auf Namens- und Nachnamensänderung auch über E-Government gestellt werden können. Mit der Anwendung der Vor- und Nachnamenkorrektur haben 298.670 Personen ihren Nachnamen und 134.818 Personen ihren Namen geändert. Nach der Ankündigung wurde die E-Government-Änderung des Vor- und Nachnamens von den zuständigen Personen untersucht. Nun, wie kann man den E-Government-Vor- und Nachnamen ändern, was sind die Bedingungen?
Laut dem auf dem Social-Media-Account der Generaldirektion veröffentlichten Post können Anträge auf Änderung von Vor- und Nachnamen von Bürgern, die nicht den allgemeinen Sitten entsprechen, lächerlich berechnet werden, Rechtschreib- und Rechtschreibfehler aufweisen, bei den Bezirksbevölkerungsdirektionen gestellt werden per E-Government oder schriftlich bis zum 24. Dezember.
Wie ändere ich E-Government-Vor- und Nachnamen?
„Melden Sie sich mit Ihrer TR-ID-Nummer und Ihrem E-Government-Passwort im E-Government-System an.
Wählen Sie auf der Registerkarte Institutionen die Überschrift Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten aus.
E-GOVERNMENT-BILDSCHIRM FÜR NAMEN- UND NACHNAMENÄNDERUNG ANWENDEN
KLICKEN | Die Frist für Anträge auf Namens- und Nachnamensänderung wurde bekannt gegeben.
T24