Der vom Obersten Wahlrat (YSK) erstellte Kalender für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Während das Startdatum des Wahlkalenders auf den 18. März 2023 festgelegt ist, wird die Liste der Präsidentschaftskandidaten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt am Freitag, den 31. März, gefestigt.
Der vom YSK erstellte Wahlkalender für die am 14. Mai 2023 stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die 28. Parlamentswahlen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach findet die erste Variante der Präsidentschaftswahl am 14. Mai statt. Wenn die Kandidaten im ersten Typ nicht genügend Stimmen erhalten, findet der zweite Typ am 28. Mai statt. Die Parlamentswahlen finden am 14. Mai statt.
Die endgültige Liste der Präsidentschaftskandidaten wird am 31. März veröffentlicht.
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Wahlkalender; Die Nominierungsbewerbungen für die Präsidentschaftskandidatur durch die politischen Parteien der YSK beginnen am Sonntag, den 19. März, und enden am Donnerstag, den 23. März um 17.00 Uhr. Am Freitag, 31. März, wird die endgültige Kandidatenliste für das Amt des Präsidenten im Amtsblatt veröffentlicht. Am selben Tag beginnt die Propagandaperiode für die Präsidentschaftswahlen. Die Wahlpropaganda endet am Freitag, 13. Mai. Die parlamentarischen Kandidatenlisten werden durch die Veröffentlichung im Amtsblatt am Mittwoch, den 19. April, gefestigt.
Die Deadline für das Bündnisprotokoll ist der 24. März
Freitag, der 24. März, ist der letzte Tag für die politischen Parteien, die sich entschieden haben, an den Wahlen im Bündnis teilzunehmen, um dem YSK das Bündnisprotokoll, das die Unterschriften der allgemeinen Führer enthält, vorzulegen.
Am Montag, 20. März, werden die Wählerverzeichnisse ausgesetzt. Diese Auflistungen werden am Sonntag, den 2. April aufgehoben. Über Einsprüche gegen die Pendenzenlisten wird am 3. April entschieden.
Die Stimmen für die Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen der 28. Periode werden am Sonntag, den 14. Mai abgegeben. Erhalten die Kandidaten für die Präsidentschaftswahl im ersten Wahlgang nicht genügend Stimmen, findet am Sonntag, 28. Mai, der zweite Wahlgang statt.
Das Wahlverfahren im Ausland beginnt am 27. April
Am Mittwoch, 12. April, werden die nationalen und internationalen Wählerverzeichnisse konsolidiert und die Wahlurnen festgelegt, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben. Am Donnerstag, 27. April, beginnt der Abstimmungsprozess an den Zolltoren und im Ausland. Das Abstimmungsverfahren im Ausland endet am Dienstag, den 9. Mai. Für den Fall, dass die Präsidentschaftswahl vom zweiten Typ ist, beginnt der Abstimmungsprozess im Ausland und an den Zolltoren am Samstag, den 20. Mai und endet am Mittwoch, den 24. Mai. (DHA)
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