Gemäß der neuen Entscheidung der Generaldirektion für Sicherheit wurden die Tageseinsätze der Basar- und Nachbarschaftswachen beendet. Der Brief wurde zur Umsetzung an die 81. Provinzpolizeibehörde geschickt.
In der bezüglich der Wachen getroffenen Entscheidung wurde festgestellt, dass „die von den Zivilbehörden von 81 Provinzen, einschließlich der Provinzen, die die entsprechende Stellungnahme der Generaldirektion für Sicherheit erhalten haben, erteilten ‚Tagesarbeitserlaubnisse‘ beendet wurden.
Laut den Nachrichten der Türkiye-Zeitung können der Basar und die Nachbarschaftswachen tagsüber keine Missionen durchführen.
Deklariert mit 81
Folgende Begriffe wurden in die neue Verordnung aufgenommen:
„eines. Die von den Zivilbehörden von 81 Provinzen, einschließlich der Provinzen, die die entsprechende Stellungnahme der Generaldirektion für Sicherheit erhalten hatten, erteilten „Tagesarbeitsgenehmigungen“ wurden beendet.
2. Die wöchentliche Arbeitszeit der Basar- und Nachbarschaftsbeobachter beträgt 40 Stunden.
3. Die täglichen Arbeitszeiten werden innerhalb des Zeitraums dieses Intervalls anhand der Sonnenuntergangs- und Sonnenaufgangszeiten im Einsatzgebiet ermittelt.
4. Die Basar- und Nachbarschaftsbeobachter dürfen nicht außerhalb der Arbeitszeiten und -fristen beschäftigt werden, außer in Situationen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung erfordern, und in Fällen, in denen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung und Pflicht beeinträchtigt werden müssen.
5. Wunderbare Situation, Terrorismus, gesellschaftliche Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien, saisonale Bedingungen usw. In Fällen, in denen es Notsituationen gibt, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung und Pflicht beeinträchtigen, wurde auf Vorschlag des Generaldirektors für Sicherheit und mit Zustimmung des Ministeriums angeordnet, die Arbeitsfristen und -zeiten zu ändern und diese Angelegenheit immer einzuhalten zur Umsetzung an die Provinzialdirektionen übermittelt.“
T24