Das Gouverneursamt von Muş gab bekannt, dass Versammlungen, Pressemitteilungen und Demonstrationsmärsche mit einer Frist von 15 Tagen verboten wurden.
In einer Mitteilung des Regierungspräsidiums „Erfolgreiche Operationen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Organisationen im ganzen Land und außerhalb der Grenzen gehen weiter“genannt wurde. „Versammlungen und Demonstrationsmärsche können von den Abteilungen abgehalten werden, die Terrororganisationen unterstützen, indem sie Vorwände für die Operationen vorbringen, und diese Aktivitäten können provoziert werden und sich in gewalttätige Bewegungen und Propaganda verwandeln.“in der besagten Aussage, „Es wird bewertet, dass die öffentliche Ordnung und die Sicherheit des Lebens und des Eigentums von Menschen durch aufsehenerregende Aktionen gefährdet werden können, die durch die Wahl der Orte, an denen die Menschen stark leben, zu organisieren sind.“gemeldet.
„Landesweite Aktionsaufforderungen auf Social-Media-Plattformen durch illegale Organisationen und deren Erweiterungen“Die Erklärung enthielt die folgenden Worte:
„Um die Ereignisse zu verhindern, die in unserer Provinz möglicherweise nicht in einer Form auftreten, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, um mögliche Ereignisse zu verhindern, um die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung mit dem Frieden und Glauben zu gewährleisten, um Fehler zu verhindern, um die Grundrechte zu schützen und Freiheiten und allgemeine Ordnung, zur Verhinderung von Gewalt, zur Zerschlagung der Pläne terroristischer Organisationen. In diesem Zusammenhang sind alle Versammlungen, Schaumärsche innerhalb der Grenzen unserer Provinz, ausgenommen gesetzliche Feiertage, offizielle Gedenkfeiern, offizielle Zeremonien und Feiern, sportliche Aktivitäten, wissenschaftliche, kommerzielle und wirtschaftliche Aktivitäten und Versammlungen, die von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen mit Veranstaltungen zu organisieren sind, die vom Gouverneursamt als geeignet erachtet werden, Pressemitteilung, Versammlung drinnen oder draußen, Protest, Kundgebung, Zeltaufbau, Sitzstreik, Standöffnung, Hungerstreik Gedenkfeier, Plakat, Banner, Plakataufhängung, Flyer, Flyerverteilung, Signiertisch, Fackelbeleuchtung, Konferenz usw. Alle Veranstaltungen vom 20. Oktober um 00:01 bis 3. November Es ist für 15 Tage bis zum 23.59. verboten.(AA)
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