Gemäß der vom Innenministerium ausgearbeiteten Verordnung Markt- und Nachbarschaftswachen; Schüler tragen keine Waffen in Wohnheimen, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Versammlungen politischer Parteien im Innen- und Außenbereich, erlaubten oder nicht genehmigten Versammlungen und Demonstrationen, Gewerkschaften und Vereinigungen.
Die vom Innenministerium ausgearbeitete „Verordnung über Arbeitsstil und Originale und Kleidung der Basar- und Nachbarschaftsbeobachter“ ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt gestern in Kraft getreten.
In die Verordnung wurden folgende Vorschriften über das Tragen von Waffen der Wachmannschaften aufgenommen:
„Basar- und Nachbarschaftsbeobachter; Sie dürfen keine Waffen in Wohnheimen tragen, in denen Studenten zusammenleben, in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, in offenen und geschlossenen Versammlungen politischer Parteien, in Versammlungen und Demonstrationen mit oder ohne Genehmigung, in Gewerkschaften und Verbänden. Aber die Basar- und Nachbarschaftswachen, die für die Sicherheit dieser Orte im Einsatz sind, können hier Waffen tragen.“
T24