Veröffentlichung im Amtsblatt: Handelsketten übermitteln die Daten der von ihnen zum Verkauf angebotenen Werke an das System des Handelsministeriums

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Elemente und Regeln wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend werden Filialisten die Daten der von ihnen verkauften Werke an das System des Handelsministeriums übermitteln.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung Filialisten mit mehr als zweihundert Filialen werden verpflichtet, die von ihnen verkauften Produkte und die Daten ihrer Filialen an das vom Ministerium festgelegte System zu übermitteln.

Folgende Begriffe wurden in die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Elemente und Regeln aufgenommen:

„Mit dem Ziel, eine Politik zu entwickeln, um den Einzelhandel in Übereinstimmung mit aktiven und nachhaltigen Wettbewerbsbedingungen zu gestalten, die Öffentlichkeit zu informieren und dem Verbraucher Preisvergleiche zu ermöglichen, haben Handelsketten mit mehr als zweihundert Filialen, die sich mit dem Verkauf von schnell im Lebensmitteleinzelhandel bewegliche Konsumgüter und die von ihnen zum Verkauf angebotenen und zu ihren Filialen gehörenden Werke und übernimmt die Übermittlung der Daten an das vom Ministerium bestimmte System. Diese Informationen können mit den relevanten Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit geteilt werden. Art und Originale der Datenübermittlung werden vom Ministerium festgelegt und den zuständigen Filialisten mitgeteilt.“

T24

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