Veröffentlicht im Amtsblatt: Neue Periode im Grundbuch

Die von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster ausgearbeitete „Verordnung über die Bestimmung der Fehlergrenze in Grundbuchplänen“ trat nach ihrer Veröffentlichung im heutigen Amtsblatt in Kraft.

Die Etikette und die Originale wurden bestimmt, um das Ende des Fehlers zu definieren, die in technischen Prozessen wie Antragstellung und Berechnung des Flächenmaßes des Grundbuchs, des Wohnungseigentumskatasters und der Eigentumspläne verwendet wurden, aus denen das Grundbuch besteht. Dementsprechend begann nach Abschluss der Katasterstudien die Verarbeitung der mit unterschiedlichen technischen und administrativen Infrastrukturen erzeugten Daten auf dem Eins-zu-eins-System. Als im Grundbuchsystem eingetragene unbewegliche Sachen wird ein Grundstück betrachtet, das mit den durchgeführten Arbeiten unter Verwendung einer modernen Informationstechnologieinfrastruktur gemäß den heutigen Technologien registriert ist, und ein Grundstück, das gemäß der technischen Kapazität jener Zeit in den 1920er Jahren gemessen wurde.

Die Konzepte von Wahrheit und Irrtum bilden die Grundlage für kartografische Aktivitäten, die die technischen Aspekte von Katasterstudien sind. Demnach wurde eine Regelung am Ende des Irrtums in der Regelung eingeführt.

Fehlergrenzenkonto wird ermittelt

„Die wissenschaftlich akzeptable Differenz zwischen den Grenzen des Grundstücks an der Basis und den Vermessungs- und Oberflächenvermessungskosten, berechnet nach dem Herstellungsverfahren und dem Maßstab des Grundbuchplans, im Vergleich zur Messtechnik“Ein technisches Komitee wird eingerichtet, um das Ende des Trugschlusses in den relevanten Regionen zu bestimmen.

Entsprechend dem Katasterdatenmodell werden Geometrien mit eindeutigen Koordinaten (mit Archivfreigabe) und Geometrien mit diskontinuierlichen Koordinaten getrennt ausgewertet und die Fehlergrenze mit unterschiedlichen Ansätzen berechnet.

Es ebnet den Weg für den Zugang zum gleichen Wissensstand

Infolge der in Kürze zu treffenden Vorkehrungen will die Generaldirektion allen Parteien des Immobilienmarktes den Weg ebnen, um das gleiche Informationsniveau zu erreichen, indem sie die Fehlermarge auf allen Plattformen, wie z. B. Paket, hinzufügt Abfrage und Web-Eigentumsurkunde, wo Informationen bereitgestellt werden.

T24

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