Verfassungsgericht entscheidet über Rechtsverletzung bei Ablehnung der Abtreibung

Das Verfassungsgericht (AYM) hat festgestellt, dass die Schwangerschaft der 16-jährigen C.Ö., die 2019 in Konya misshandelt wurde, nicht durch Gerichtsbeschluss beendet wurde, was als Rechtsverletzung angesehen wird. Aufgrund der Verzögerung des Abtreibungsverfahrens durch die Justiz kam es zu einer ungewollten Geburt, weshalb das Gericht entschied, dass C.Ö. 75.000 TL als immateriellen Schadenersatz zahlen sollte. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde C.Ö., der zum Zeitpunkt des Vorfalls 16 Jahre alt war, von einem Mann namens GE misshandelt. Ein Antrag auf Abtreibung wurde gestellt, aber das Gericht lehnte dies ab. Trotzdem wurde später festgestellt, dass GE der Vater des Kindes war, aber C.Ö. seine Klage aufgrund der Geburt aufgegeben hatte.

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