Das Verfassungsgericht hat eine Regelung aufgehoben, die es dem Innenministerium ermöglichte, Vereine vorübergehend zu entlassen, ihre Aktivitäten zu unterbinden und Treuhänder zur Leitung zu ernennen. Dies geschah aufgrund des Fehlens einer klaren Entscheidung über die Dauer der Treuhändertätigkeit. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts betonte, dass die Regelung zur Suspendierung von Vereinsmitgliedern ohne laufendes Strafverfahren eine unverhältnismäßige Einschränkung darstellt. Die Aufhebung dieser Regelung führt dazu, dass das Vereinsgesetz 30/A, das diese Bestimmungen enthielt, vollständig aufgehoben wird.
Verfassungsgericht aufgehoben, Vereine aufatmen: Treuhänderbefugnis aufgehoben
