Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) gab bekannt, dass das Urlaubsgeld am 9. Mai für diejenigen ausgezahlt wird, deren Monatsbeginn vor dem 30. April liegt und deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen ist.
In der schriftlichen Erklärung der SGK heißt es, dass die Institution Prämien an diejenigen zahlt, die Einkommen und monatliche Zahlungen gemäß dem Gesetz Nr.
„Die Ramadan-Festprämien an diejenigen, die vor März 2023 Einkommen und Rente bezogen haben, und diejenigen, deren Einkommens- und Rentenbindungsverfahren im März abgeschlossen wurden, wurden zwischen dem 14. und 19. April 2023 ausgezahlt. Diejenigen, deren Einkommens- und Rentenverfahren im April abgeschlossen wurden und deren Das monatliche Startdatum lag vor dem 30. April. Die Ramadan-Festprämien der Versicherten und Begünstigten werden am 9. Mai 2023 ausgezahlt.
T24