Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué über die Änderung der Notifizierung bezüglich der als Ausfuhr registrierten Waren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Im Gegensatz dazu Tomaten „Liste der ausfuhranmeldungspflichtigen Waren“hinzugefügt.
Laut Mitteilung im Amtsblatt „Tomaten, (zubereitet oder auf andere Weise aus Essig oder Essigsäure konserviert), (Tomatenpaste) wurden als 60. in die Liste der Waren für die Ausfuhrregistrierung aufgenommen.“Aussage enthalten war.
T24