Der stellvertretende Vorsitzende der MHP, Feti Yıldız, betonte, dass selbst wenn das Parlament die neue Verfassung verabschiedet, sie einer öffentlichen Abstimmung unterzogen werden muss. Yıldız von der MHP wies darauf hin, dass der Text der korrupten Verfassung von 1982 beibehalten wurde, wobei die ersten vier Elemente unverändert bleiben. Mitglied des Verfassungsausschusses der Großen Türkischen Nationalversammlung und Abgeordneter von Istanbul, Feti Yıldız, erklärte, dass der von der MHP ausgearbeitete Verfassungsentwurf im Einklang mit den Grundprinzipien der Republik steht. Er betonte, dass die MHP Änderungen an den ersten vier Elementen und am 66. Element, welches die Staatsbürgerschaft regelt, ablehnen wird. Yıldız hob hervor, dass in der neuen Verfassung das Prinzip gilt, dass „Freiheiten unentbehrlich sind und Einschränkungen Ausnahmen darstellen“. Im Interview mit der Zeitung Sözcü erinnerte Yıldız daran, dass die Verfassung von 1961 durch die Verfassunggebende Versammlung und die Verfassung von 1982 durch die Beratende Versammlung ausgearbeitet wurde. Yıldız kritisierte die unveränderte Sprache der Verfassung von 1982 und plädierte für eine vereinfachte und verständlichere Formulierung. Er unterstrich die Bedeutung, dass die Bevölkerung das letzte Wort bei der Verabschiedung einer neuen Verfassung haben sollte. Bezüglich der Vorschläge der MHP wurden verschiedene Punkte hervorgehoben, darunter die Beibehaltung der Provinzstruktur in der Verfassung, die Begrenzung der Amtszeit des Vizepräsidenten und die Verpflichtung zur Vorstellung des Regierungsprogramms vor der Großen Türkischen Nationalversammlung. Bestimmte Elemente wie die Republik als Staatsform, die Merkmale der Republik und die Staatsbürgerschaftsbestimmungen bleiben unverändert und können nicht zur Diskussion gestellt werden.