Das Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass die Regelung bezüglich der Beendigung der Verträge von Gendarmerie-Fachfeldwebeln, die wegen fahrlässiger Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt werden, aufgehoben wird. In der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts beantragte das 4. Verwaltungsgericht von Antalya die Aufhebung dieser Regelung im Fachprivatgesetz Nr. 3269. Nach Prüfung des Antrags entschied der Oberste Gerichtshof, dass besagte Verordnung verfassungswidrig ist und aufgehoben wird. In der Begründung der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Regelung das verfassungsgarantierte Recht auf Verbleib im öffentlichen Dienst gemäß Artikel 70 einschränkt. Es wurde betont, dass die Entlassung von Fachunteroffizieren aufgrund unbeabsichtigter Handlungen im normalen Leben keine gerechtfertigte Einschränkung darstellt. Daher verstößt die Regelung gegen Artikel 13 und 70 der Verfassung.