„Slangwort“-Entscheidung des Gerichts: Die Reaktion auf Beschimpfungen mit Schimpfwörtern kann toleriert werden

Eine Frau wurde in Izmir aus ihrem Job entlassen, weil sie ihre männlichen Kollegen beschimpft hatte, obwohl sie sie vorher wegen des Gebrauchs von Slang und Schimpfwörtern gewarnt hatte. Nachdem die Frau weiterhin Slang benutzte, gewann sie den Prozess für ihre Wiedereinstellung. Berichten zufolge antworteten die Kollegen des Mannes mit „Du wirst dich daran gewöhnen, ignoriere es einfach“ und es kam zu Auseinandersetzungen, als die Beleidigungen und Witze zunahmen. Die Frau, die während des Streits ihren Freund und seine Frau beschimpfte, wurde gebeten, sich zu verteidigen. In ihrem Arbeitsvertrag wurde festgehalten, dass sie gegenüber ihrem Kollegen respektlose Äußerungen gemacht hatte, die die Regeln der Moral und der guten Absicht verletzten und den Arbeitsfrieden störten. Die Frau beantragte die Aufhebung der Kündigung und ihre Wiedereinstellung vor Gericht. Das Gericht in Izmir entschied zugunsten der Frau und erklärte, dass die Kündigung gegen den Grundsatz der Gleichheit verstoße. Die Entscheidung des Gerichts wurde bestätigt, und die Frau wurde aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen wieder mit der Arbeit zu beginnen. Andernfalls müsste sie eine Entschädigung für die Zeit des Leerstands zahlen.

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