Der Gouverneur von Siirt gab bekannt, dass alle Arten von Aktivitäten wie Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sit-ins, Kundgebungen, das Öffnen von Ständen, das Aufstellen von Zelten, das Verteilen von Flugblättern und das Aufhängen von Plakaten für 15 Tage verboten sind.
In einer Mitteilung des Regierungspräsidiums „Um provokative Aktionen zu verhindern, die der Einheit und Solidarität schaden, und um mögliche illegale Aktionen beim Aufbau des öffentlichen Systems und der Sicherheit zu verhindern“Vorsorge getroffen wurde.
Die Erklärung enthielt die folgenden Worte:
„In Anbetracht dessen, dass es wichtige Anzeichen dafür gibt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden, die das normale Leben stoppen oder unterbrechen wird, alle Arten von Versammlungen, Märschen, Pressemitteilungen, Hungerstreiks, Sit-ins, Kundgebungen, Ständen, Zelten, Flugblättern Verteilung, Plakate usw. Als Hängung sind die 17. und 19. Stelle des Versammlungs- und Schaumarschgesetzes Nr. 2911 und die einschlägigen Ausgaben des Landesverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb unserer Landes- und Kreisverwaltungsgrenzen ausreichend verboten.“
T24