Schwedens Oberster Gerichtshof hebt „Verbot des Koranverbrennens“ auf

Die Entscheidung der schwedischen Polizei, die aus Sicherheitsgründen „die Verbrennung des Korans verbietet“, wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.

In der Erklärung des Obersten Gerichtshofs wurde bekannt gegeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mit der die Entscheidung der Polizei vom 4. April aufgehoben wurde, die zwei Personen, die den Koran verbrennen wollten, aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen hatte, genehmigt wurde.

Das Gericht forderte die Polizei auf, die Entscheidung, die Verbrennung des Heiligen Korans zu verbieten, aufzuheben.

Im Februar wollte der aus dem Irak stammende Salwan Momika den Koran vor der irakischen Botschaft in Stockholm verbrennen, und der afrikanische Chris Makoundout vor der türkischen Botschaft in Stockholm in Schweden. Die Polizei ließ diese Provokationen aus Sicherheitsgründen nicht zu.

Momika und Makoundout brachten die Entscheidung der Polizei vor Gericht.

Das schwedische Verwaltungsgericht hob die Entscheidung der Polizei mit der Begründung auf, dass „Sicherheitsrisikobedenken“ nicht ausreichten, um das Leistungsrecht einzuschränken. Daraufhin brachte die Stockholmer Polizei die Entscheidung vor den Obersten Gerichtshof. (AA)

 

T24

Die Polizei entscheidet
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