Türkischer Ärzteverband (TTB), Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit Stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Kamil Licht‚von „Unter freien Marktbedingungen werden wir einen Basispreistarif festlegen, der beratend und nicht obligatorisch ist“ Er schickte am 20. September 2022 einen Brief an das Ministerium. In dem Schreiben heißt es, dass die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit beim TTB liegt. „Die Befugnisse und Aufgaben der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind im 90. Punkt des CB-Erlasses Nr. 1 mit dem Titel Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgeführt, und die Befugnis oder Pflicht zur Festlegung eines Mindestpreistarifs ist es nicht definiert“es sagte.
Kamil Işık, stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, TTB, Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit. „Unter freien Marktbedingungen werden wir einen Basispreistarif festlegen, der beratend und nicht obligatorisch ist“ Er schickte am 20. September 2022 einen Brief an das Ministerium. Der Artikel sagte:
„Am 15. September 2022 haben wir in den Medien eine Erklärung von Kamil Işık, stellvertretender Generaldirektor für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, in der Form gesehen: ‚Wir werden einen Mindestpreistarif in der freie Marktbedingungen, nicht als zwingende Situation, sondern als Empfehlung“.
„Mindestpreis bildet das untere Ende für die Parteien, um den Preis frei zu bestimmen“
Die Ausübung des ärztlichen Berufs bedarf öffentlicher Verantwortung, fachlicher Aufsicht und Kontrolle. Die Bemühungen um die Erhaltung der Qualität der medizinischen Arbeit zielen eigentlich darauf ab, die Qualität der Gesundheitsdienste zu erhalten, die die Bürger erhalten, die aufgrund ihrer beruflichen Natur von diesen Diensten profitieren. Der Hauptgrund für die Festlegung des Mindestpreises besteht darin, eine Verschlechterung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch die Schaffung eines Wettbewerbs unter den Ärzten zu verhindern. Der hierfür festgelegte Basispreis bildet das untere Ende der freien Preisbestimmung der Parteien.
28/11 des türkischen Ärztekammergesetzes Nr. 6023. Den Ärztekammern steht insbesondere das Recht und die Befugnis zur Festsetzung der Mindestvergütung (Honorar) für ärztliche Leistungen zu. Besteht ein von der TTB geregelter Grundpreistarif, darf in der Arbeitsmedizin nicht unterhalb des in diesem Tarif festgelegten Mindestpreises gearbeitet werden.
Die Befugnisse und Aufgaben der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden in der 90. Ausgabe mit dem Titel Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz des CB-Dekrets Nr. 1 aufgeführt, die im Amtsblatt vom 10.7.2018 unter der Nummer 304774 veröffentlicht wurde. und die Befugnis und Aufgabe zur Bestimmung des Grundpreistarifs oder der Aufgabe ist nicht definiert.
„Die Kompetenz zur Festsetzung des Mindestpreistarifs liegt bei der TTB“
In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass gemäß Artikel 28 des Gesetzes Nr. 6023 die TTB befugt ist, den Mindesttarif festzulegen, und die Generaldirektion für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht befugt ist. In Anbetracht dessen, dass es möglich ist, den von der Generaldirektion empfohlenen Tarif unter Berücksichtigung der Chefs zu erstellen, erinnern wir Sie außerdem an die ethische Verpflichtung der Ärzte, den von der Berufsorganisation und den Arbeitsverträgen festgelegten Mindestpreistarif einzuhalten gegen die allgemeinen Prozessbedingungen bleibt unentschieden.
Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir Beschwerden von vielen Betriebsärzten erhalten haben, dass der größte Teil ihrer derzeitigen Gehälter vom OSGB in Form von „Handzahlungen“ gezahlt wird, diese Situation zu einem Rechtsverlust der Arbeitnehmer führt und auch der Öffentlichkeit schadet, und Wir beabsichtigen, dieser Situation durch aktive Kontrollen vor Ort vorzubeugen.“(PHÖNIX)
T24