RTÜK leitete eine Untersuchung der auf Beyaz TV ausgestrahlten Sendung „Deep Football“ ein.

Ebubekir Şahin, Vorsitzender des Obersten Rates von Radio und Fernsehen (RTÜK), gab bekannt, dass eine Untersuchung der Sendung „Deep Football“ eingeleitet wurde, die auf Beyaz TV ausgestrahlt wird.

RTÜK-Führer Ebubekir Şahin gab bekannt, dass eine Untersuchung der auf Beyaz TV ausgestrahlten Sendung „Deep Football“ eingeleitet wurde. In einer Erklärung auf seinem Social-Media-Konto sagte Şahin: „Aufgrund der beleidigenden Worte, die in der auf Beyaz TV ausgestrahlten Sendung Derin Futbol geäußert wurden, wurde eine Untersuchung der betreffenden Sendung eingeleitet.ir“, sagte er.

İlhan Taşcı, ein aus der CHP-Quote gewähltes Mitglied von RTÜK, bewarb sich beim RTÜK-Vorsitz bezüglich der auf Beyaz TV ausgestrahlten Sendung „Deep Football“. Taşcı erklärte, dass Rasim Ozan Kütahyalı in der Sendung geflucht habe, und forderte, dass der Bewertungsbericht, der „sofort“ von der Präsidentschaft des RTÜK ausgestrahlt werde, in die Tagesordnung der Sitzung des Obersten Rates aufgenommen werde. Taşcıs Petition lautete wie folgt:

Rasim Ozan Kütahyalı kam zu Ahmet Çakar und bat ihn, in der am 27.12.2022 um 01:07 Uhr beim Mediendienstleister mit dem Logo von „Beyaz TV“ ausgestrahlten Sendung „Derin Futbol“ die japanische „Sukiyo“-Musik zu singen Zusammen mit den Gästen im Studio „Sukiyo, sukiyo“ ist zu sehen, dass Rasim Ozan Kütahyalı das „u“ im Wort „Sukiyo“ klar als „i“ aussprach und die Teilnehmer im Studio laut lachten.

Aus den Veröffentlichungen geht hervor, dass dieselbe Person darauf bestand, Slang, Flüche und sogar diese schmutzige Sprache zu verwenden, die sich an bosnische Bürger richtete. Es ist für RTÜK undenkbar, eine solche Abscheulichkeit in einer Live-Übertragung zu ignorieren. Das Versäumnis des Obersten Rates, das Notwendige zu tun, wird dazu führen, dass die betreffende Person Eins-zu-Eins-Gewohnheiten beibehält. Diese Veröffentlichung des jeweiligen Mediendiensteanbieters; „Kann nicht gegen die nationalen und moralischen Werte der Gesellschaft, die allgemeine Moral und den Schutz der Familie verstoßen“ in Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 6112 muss seine ordnungsgemäße Anwendung sicherstellen; Es widerspricht eindeutig den Entscheidungen „Der Sprachgebrauch kann nicht als niedrig, unhöflich und umgangssprachlich angesehen werden“. In Übereinstimmung mit den oben genannten Punkten des Gesetzes möchte ich beantragen, dass für die betreffende Veröffentlichung unverzüglich ein Bewertungsbericht erstellt und in die Tagesordnung der ersten Sitzung des Obersten Rates aufgenommen wird.“ (PHÖNIX)

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T24

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