Refurbished Elektrogeräte können importiert werden: Welche Werke decken sie ab?

Die Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erlaubt die Einfuhr von wiederaufbereiteten Elektro- und Elektronikgeräten. Die Importerlaubnis ist nicht auf Mobiltelefone und Tablets beschränkt. Die Einfuhr erfolgt im Rahmen der Allgemeinen Abfallwirtschaftsverordnung.

Die Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Verordnung dürfen Elektro- und Elektronik-Altgeräte eingeführt werden. Auffällig an der Regelung war die in der Türkei gerade erst begonnene Umsetzung von generalüberholter Ware. Die Verordnung erlaubt auch die Einfuhr von generalüberholten Elektro- und Elektronikgeräten. Andererseits wurde auch die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Abfallstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. In der Türkei lizenzierte Erneuerungsunternehmen können Mobiltelefone und Tablets nur erneuern und im Rahmen der Garantie verkaufen. Während diese beiden Werke die Möglichkeit hatten, in der Türkei erneuert zu werden, war es bemerkenswert, dass die Verordnung die Einfuhrgenehmigung für alle Arten von elektronischen Gütern erteilte.

Laut den Nachrichten in My Economy; Mit der Verordnung wird die Einfuhr von EEE und WEEE weitestgehend erlaubt. Darüber hinaus wird mit den Anhängen der Verordnung detailliert unterschieden, welche dieser Cluster in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Es wurde festgestellt, dass bei diesen Unterscheidungen eine breite Liste geführt wurde und viele Werke, die von Verbrauchern stark genutzt wurden, in den Geltungsbereich aufgenommen wurden.

Die folgenden im Geltungsbereich der Verordnung definierten EEE-Werke können importiert werden: Im Geltungsbereich von ANHANG-1A der Verordnung: Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Verbrauchergeräte, Beleuchtungsgeräte, Elektrogeräte und elektronische Instrumente (ausgenommen große und stationäre Industriegeräte), Spielzeug, Unterhaltungs- und Sportgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Verkaufsautomaten.

T24

ImportVerordnung
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