Reflexion der Anwaltskammer von Diyarbakır zum Fall Kulp: Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen keiner Verjährungsfrist!

Der ehemalige Kommandeur der 2. Kommandobrigade von Bolu, der während der Militäroperationen im Bezirk Kulp in Diyarbakır im Jahr 1993 festgenommen wurde, stand vor Gericht und wurde wegen „Anstiftung zum vorsätzlichen Mord“ und „Anstiftung der Öffentlichkeit zum Aufstand“ angeklagt. Er wurde beschuldigt, den Befehl zur Tötung von elf Menschen gegeben zu haben, deren Überreste am 5. November 2004 in einem Massengrab entdeckt wurden. Brigadegeneral Yavuz Ertürk. Die Klage wurde vom Obersten Gerichtshof aufgrund der Verjährung eingestellt. Die Anwaltskammer von Diyarbakır gab eine Erklärung zur Entscheidung der 1. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts ab: „Wir werden unsere Bemühungen im Fall des Kulp-Massakers fortsetzen.“ In Bezug auf das Verschwinden von 11 Zivilisten nach ihrer Festnahme durch eine Militäreinheit bei einer Operation im Dorf Alaca im Bezirk Kulp im Jahr 1993 entschied das 7. Oberste Strafgericht von Ankara im September 2018 trotz klarer Zeugenaussagen und konkreter Beweise, den Angeklagten freizusprechen. Nach über fünf Jahren Berufung und Berufungsverfahren wies die Kammer das Dokument aufgrund der Verjährung zurück. Es ist bedauerlich, dass die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen, insbesondere des Rechts auf Leben, das in den 1990er Jahren von Amtsträgern begangen wurde, zu einer systematischen Staatspolitik geworden ist. Viele ähnliche Fälle wurden aus Sicherheitsgründen zunächst in westliche Provinzen des Landes verlagert und führten dann zu Freisprüchen oder Straffreiheit aufgrund von Verjährungsfristen. Die Anwaltskammer von Diyarbakır betont, dass die Verjährungsfrist nicht für Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt und dass sie im „Kulp-Massaker-Fall“, an dem sie beteiligt sind, weiterhin rechtliche Schritte unternehmen werden. T24.

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