Rechtsverletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts nach 24 Jahren

Alican Uludag

Das Verfassungsgericht (AYM) entschied, dass bei dem Vorfall, bei dem der 19-jährige Mehmet Eliveren und sein Neffe Yılmaz Eliveren, ein 17-jähriger Gymnasiast, unter dem Namen getötet wurden, „das Recht auf Leben verletzt“ wurde „Konflikt“ im Jahr 1999 im Bezirk Genç in Bingöl. Das Gericht entschied außerdem, in dem Fall, der aufgrund der Verjährungsfrist abgewiesen wurde, jeder Familie der Beschwerdeführer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von 390.000 TL zu zahlen.

Das Verfassungsgericht kritisierte in seiner Entscheidung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und stellte fest, dass „nicht gesagt werden kann, dass sie auf dem notwendigen und ausreichenden Niveau, mit angemessener Geschwindigkeit und Sorgfalt durchgeführt wurden, um Licht auf alle Beteiligten des Vorfalls zu werfen.“ Das Verfassungsgericht beurteilte nicht, warum das örtliche Gericht den Vorfall als Verbrechen der „fahrlässigen Tötung“ und nicht als „vorsätzlichen Mord“ ansah, und wies das Dokument aufgrund der Verjährung ab.

Welcher Vorfall wurde dem Verfassungsgericht vorgelegt?

Den in der Entscheidung des Verfassungsgerichts enthaltenen Informationen zufolge erhielten die Teams der Sondereinsatzabteilung der Polizei Bingöl, die im Streifendienst waren, am 17. April 1999 gegen 21:00 Uhr die Meldung, dass „Terroristen in Genç eingedrungen seien“. Bezirk. Nachdem die Dorfwächter am Ortseingang mit einem Langlaufgewehr abgefeuert hatten, schossen die Polizisten auf Onkel Mehmet Eliveren und Neffen Yılmaz Eliveren, die sich ihnen näherten und angeblich Laserlichter in ihren Händen hatten, wodurch zwei junge Menschen starben. Mehmet Eliverens Bein wurde unterhalb des Knies abgetrennt, als Folge des Feuers, das vom gepanzerten Fahrzeug des Modells Dragon aus abgefeuert wurde. Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft vor Ort durchgeführten Ermittlungen wurden am Tatort leere Patronen aus Kalaschnikow-Gewehren, ein Granatenstift, ein Kalaschnikow-Gewehr und zwei Handgranaten sichergestellt.

In dem von der Polizei erstellten Tatort-Ermittlungsbericht wurde behauptet, dass sie sich auf Vorwarnung in das Gebiet begeben hätten und während der Durchsuchung zwei Handgranaten aus den höher gelegenen Bereichen des Friedhofs geworfen und anschließend mit langen Läufen abgefeuert worden seien Es wurden Waffen abgefeuert. Unterdessen hieß es in dem Bericht, dass ein Polizist langsam am Bein verletzt wurde und dass während des 20-minütigen Konflikts „zwei Mitglieder der Organisation als tot erfasst wurden“ und dass sie eine Handgranate russischer Art bei sich trugen ihnen.

Geheimer Zeuge: Polizei ließ Waffen am Tatort zurück

Im Jahr 2010 leitete die Generalstaatsanwaltschaft aufgrund eines in der Zeitung Taraf veröffentlichten Nachrichtenartikels erneut eine Untersuchung ein und hörte Zeugen zu dem Vorfall. Die Person namens GK, die als Zeuge vernommen wurde, gab an, dass die Verstorbenen seine Zeugen seien, weil sie Dorfbewohner seien, dass Mehmet Eliveren ein Geschäft für militärische Ausrüstung betreibe und dass der Bezirkspolizeichef AK und Eliveren sehr gute Freunde seien. Der Zeuge, der angab, dass es zwei Tage vor dem Vorfall einen Streit zwischen den beiden am Arbeitsplatz gegeben habe, sagte jedoch, dass der Angeklagte AK laut Protokoll seine Schulden in Höhe von 8.000 Dollar gegenüber Mehmet Eliveren nicht beglichen habe.

Der mutmaßliche Zeuge M., ein Sicherheitsbeamter, der im Rahmen der Ermittlungen im Jahr 2012 vernommen wurde, machte ein bemerkenswertes Versprechen. Der unbekannte Zeuge, der feststellte, dass fünf Mitglieder der Organisation während der Operation gegen PKK-Mitglieder im Mai-Juni 1998 im Dorf Yerlikaya im Bezirk Genç „tot beschlagnahmt“ wurden, sagte, dass es viele Gewehre der Marke Kalaschnikow und in Russland hergestellte Gewehre gab Granaten im Heuhaufen dort. Der Zeuge gab an, dass einige davon an das Bingöler Gendarmerie-Regimentskommando geliefert wurden und dass auf Anweisung von Kommissar AKÇ, einem der Angeklagten des Falles, ein Biksi, sechs Kalaschnikow-Gewehre, zwei Ferngläser und fast 20 in Russland hergestellte Handgranaten geliefert wurden wurden im Munitionsdepot der Zweigstelle abgelegt, „um bei Fehlern verwendet zu werden“, schlug er vor. Der unbekannte Zeuge M. bemerkte, dass ein Kalaschnikow-Gewehr und zwei Handgranaten, die am Ort des Einsatzes, bei dem zwei junge Menschen getötet wurden, gefunden wurden, aus dem Lagerhaus mitgenommen und am Tatort zurückgelassen wurden.

Der Zeuge sagte, dass das erste Feuer während des Vorfalls von den Dorfwächtern mit Kalaschnikows in der Hand gelegt worden sei und dass die Spezialpolizei in den Vorfall eingegriffen habe, „als ob es ein terroristisches Element gäbe“, und dass zwei junge Menschen an einem ähnlichen Ort versehentlich getötet worden seien zum Heiligtum. Der Zeuge sagte, dass einer der Jugendlichen immer noch seine Schulkrawatte trug, und der Staatsanwalt, der vor Ort war, sagte absichtlich: „Nehmen Sie wenigstens diese Krawatte mit.“ Die Staatsanwaltschaft schrieb an die Direktion der Abteilung für Spezialeinsätze und fragte, ob nicht registrierte Munition vorhanden sei. Die Polizei behauptete, dass es keine nicht registrierte Munition gegeben habe. Unterdessen entschied die Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass es sich bei den beiden toten Jugendlichen um Mitglieder der Organisation handelte.

Fünf Polizisten entgingen der Verjährung

Die Generalstaatsanwaltschaft von Bingöl schloss die Ermittlungen im Jahr 2013 ab und leitete die Sondereinsatzkräfte der Polizei AKAKÇ ein. MY erhob gegen BG und MA Anklage wegen vorsätzlichen Mordes, Drohungen und Urkundenfälschung. In der Anklageschrift heißt es, dass während der Patrouillenmission der Spezialpolizei die Wachen, die am Eingang des Bezirks einen Hinterhalt bildeten, das Feuer mit Kalaschnikow-Gewehren eröffneten. In der Anklageschrift, in der es heißt, dass die Polizei in Alarmbereitschaft sei, wird betont, dass „sie die Opfer erschossen, als sie sich mit einem Laserlicht in ihren Händen näherten, und als ihnen klar wurde, dass es sich bei diesen Menschen nicht um Terroristen handelte, nahmen sie die Leichen mit.“ zum nahegelegenen Friedhof, um der Verantwortung zu entgehen.“ Es wurde betont, dass einer der Verdächtigen, K.C., ein Kalaschnikow-Gewehr und zwei Handgranaten, die zuvor beschlagnahmt, aber nicht registriert wurden, mitgebracht und mit dem Gewehr abgefeuert habe, dass sie diese Gewehre und Handgranaten neben den Opfern platziert hätten und dass Sie haben einen falschen Bericht erstellt. Es wurde außerdem festgestellt, dass der von der Polizei aus dem Krankenhaus erhaltene Bericht, in dem behauptet wurde, er sei bei dem Vorfall durch einen Schrapnellschnitt in seine rechte Leiste verletzt worden, gefälscht sei.

Das Gericht, das den Fall 2016 abschloss, wertete den Fehler der Angeklagten als Verbrechen der rücksichtslosen Tötung und nicht als vorsätzlichen Mord. Mit der Begründung, dass die Angeklagten die Opfer getötet hätten, weil sie sie für Terroristen hielten, ohne die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu zeigen, entschied das Gericht, den Fall wegen fahrlässiger Tötung abzuweisen, da die Verjährungsfrist abgelaufen sei. Auch der Oberste Gerichtshof stimmte dieser Entscheidung zu. Der Disziplinarausschuss der Polizeibehörde Bingöl entfernte das Dokument über die Polizeibeamten aufgrund von Verjährungsfristen aus dem Verfahren.

Daraufhin wurde das Dokument 2019 an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die materiellen und verkehrsrechtlichen Aspekte des Rechts auf Leben verletzt wurden, und ordnete die Zahlung von immateriellen Schadensersatz in Höhe von 390.000 TL an 12 Antragsteller an. In der Entscheidung wurde betont, dass die Entscheidung, das Verfahren gegen die Beklagten aufgrund der Verjährung einzustellen, nicht bedeute, dass ihre Handlungen, die zu schwerwiegenden Folgen führen, von den Behörden unter keinen Umständen gewürdigt würden, und dass dies der Fall sei im Sinne der Straflosigkeit nicht ausreichend.

Fehlende Maßnahmen bei der Untersuchung

In der Entscheidung wurde auf die bei der Untersuchung festgestellten Mängel hingewiesen. In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft keine Fingerabdrücke auf den angeblich bei dem Verstorbenen gefundenen Waffen untersucht habe, keine Handabstriche des Verstorbenen und der Polizei zur Feststellung von Schussrückständen vorgenommen habe und dass keine Autopsie oder Untersuchung der Kleidung des Verstorbenen stattgefunden habe ausgetragen. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Staatsanwalt informiert wurde, nachdem die Leichen auf den Hof der Polizeistation gebracht worden waren, und dass das Versäumnis, erneut Beweise ohne die Beteiligung der an dem Vorfall beteiligten Beamten zu sammeln, zum Auftreten sehr schwerwiegender Mängel geführt habe die Ermittlung.

Das Gericht hielt es nicht für angemessen, die Ermittlungen und die Strafverfolgung innerhalb von 20 Jahren, 5 Monaten und 22 Tagen abzuschließen. In der Entscheidung heißt es: „Aufgrund all dieser Bewertungen kann nicht gesagt werden, dass die Untersuchung auf einem notwendigen und ausreichenden Niveau, mit angemessener Geschwindigkeit und Sorgfalt durchgeführt wurde, um die materielle Wahrheit unabhängig von den Personen, die dies getan haben, ans Licht zu bringen.“ an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein und alle Beteiligten über den Vorfall, der zum Tod führte, aufzuklären.“

T24

EntscheidungErmittlungenPolizeiVorfallZeuge
Comments (0)
Add Comment