Präzedenzfallentscheidung des Verfassungsgerichtshofs wegen unaufgefordert beschlagnahmter WhatsApp-Korrespondenz

Drei Arbeiter, die in einer öffentlichen Einrichtung in Ordu beschäftigt waren, wurden aufgrund ihrer Kommunikation in einer WhatsApp-Gruppe, die sie eingerichtet hatten, entlassen. Die Arbeiter wandten sich an das Arbeitsgericht Ordu, nachdem sie eine ablehnende Entscheidung erhalten hatten, und brachten die Angelegenheit vor das Verfassungsgericht. Das Gericht hob die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf und stellte fest, dass „das Recht auf Achtung des Privatlebens und die Freiheit der Kommunikation verletzt wurden“. Öznur Ayyıldız, der Anwalt der Mitarbeiter, betonte, dass die WhatsApp-Kommunikation allein kein Beweismittel sei, da sie ohne Zustimmung beschlagnahmt worden sei. Diese Entscheidung sei wegweisend, da es inakzeptabel sei, WhatsApp-Korrespondenz als Beweis zu verwenden, wenn sie unrechtmäßig beschlagnahmt worden sei, unabhängig von deren Inhalt.

Samet A., der als Informationsverarbeitungsmitarbeiter in einer öffentlichen Einrichtung im Bezirk Altınordu tätig war, vergaß, die WhatsApp-Anwendung auf dem Arbeitscomputer zu schließen. Eine Person, die den Computer von Samet A. benutzte, las die Gruppenkommunikation der Arbeiter. Später zeigte diese Person den Vorgesetzten Screenshots der Kommunikation. Daraufhin wurden Ertan E. und Temel G., die gemeinsam mit Samet A. in der Gruppe Nachrichten ausgetauscht hatten, am 22. November 2017 entlassen. Samet A. und Ertan E. reichten 2018 eine Klage auf Wiedereinstellung beim Arbeitsgericht Ordu ein. Das Gericht lehnte die Klage aufgrund des Inhalts der WhatsApp-Kommunikation ab. Nachdem die Berufung die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigte, entschied das Verfassungsgericht, dass die Kommunikationsfreiheit verletzt worden sei.

Samet A. und Ertan E. legten einen Einzelantrag beim Verfassungsgericht ein, da ihre WhatsApp-Kommunikation als rechtswidriges Beweismittel verwendet wurde. Das Verfassungsgericht hob die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf und betonte, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation verletzt worden sei. Die Angelegenheit wurde zur erneuten Prüfung zurück an das Arbeitsgericht Ordu geschickt, um die Folgen der Verletzung der Kommunikationsfreiheit zu beheben. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurden Samet A. und Ertan E. wieder eingestellt.

Öznur Ayyıldız, der Anwalt der Arbeitnehmer, erklärte, dass die WhatsApp-Korrespondenz der Arbeitnehmer auf unrechtmäßige Weise erlangt worden sei. Er betonte, dass das örtliche Gericht ihre Anträge abgelehnt habe, obwohl die Korrespondenz ohne Erlaubnis beschlagnahmt worden sei. Nachdem die Entscheidung des Verfassungsgerichts den Wiedereinstellungsantrag unterstützte, wurde der Prozess erneut abgehalten und die Mitarbeiter wieder eingestellt. Ayyıldız stellte fest, dass es gegen das Gesetz sei, WhatsApp-Kommunikation als Beweismittel zu verwenden, ohne eine klare Zustimmung der betroffenen Partei einzuholen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigte ihre Argumente und betonte, dass die WhatsApp-Korrespondenz allein kein Beweis darstellt, sondern einer eindeutigen Anfrage bedarf.

Es wurde hervorgehoben, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall sei und WhatsApp-Korrespondenz ohne klare Zustimmung als Beweismittel nicht akzeptabel sei, da dies gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikationsfreiheit verstoße.

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